Anleger, die ausländische Quellensteuer gezahlt haben, fordern diese oftmals nicht zurück, weil sie die länderspezifischen Vorgaben nicht kennen oder den manuellen und langwierigen Prozess fürchten. Um Sie bei der Rückforderung der Quellensteuer zu unterstützen, bieten wir Ihnen einen Quellensteuerrückerstattungsservice an.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Wir bieten Ihnen unseren Service an, wenn von Ihnen in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Norwegen, Portugal, Spanien, Tschechien oder Ungarn Quellensteuer einbehalten wurde.
- Nur Anträge mit einem Gesamtrückerstattungsbetrag, der sämtliche anfallende Kosten übersteigt, werden eingereicht. Dabei muss ein Mindestbetrag von 5,00 Euro nach Abzug aller anfallenden Kosten verbleiben, sonst wäre der Antrag nicht wirtschaftlich.
- Die Kosten des GENO Brokers für diesen Service belaufen sich für die Länder Österreich, Schweiz, Dänemark und Belgien auf 50,00 EUR je Land und Antrag zuzüglich 10,00 EUR je Ertrag. Für alle weiteren Länder, für die wir den Quellensteuer-Rückerstattungsservice anbieten (Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Norwegen, Portugal, Spanien, Tschechien), werden zusätzlich 71,40 EUR fremde Gebühren pro Ertrag berechnet. Für Italien und Spanien kommen pro Ertrag weitere 11,90 EUR bzw. 23,80 EUR fremde Gebühren hinzu.
- Eine Erstattung von US-Quellensteuer ist nicht möglich. Hier wird bereits der reduzierte Satz von 15% angewendet.
- Es können nur Erträge des Vorjahres berücksichtigt werden. Erträge aus weiter zurückliegenden Zeiträumen müssen separat beantragt werden.
- Wenn Sie unseren Service nutzen möchten, füllen Sie bitte das Formular "Vollmacht zur Durchführung von Quellensteuerrückerstattungen gem. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht)" aus und senden Sie es an:
GENO Broker GmbH
Quellensteuerrückerstattungsservice
Postfach 3030
48016 Münster