Die GENO Broker GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DZ BANK AG und somit Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Innerhalb dieser Gruppe fungiert die DZ BANK AG nicht nur als Geschäftsbank, sondern als Spitzeninstitut und Zentralbank für die Genossenschaftsbanken mit deren Bankstellen. Als Online Broker ermöglicht Ihnen die GENO Broker GmbH den einfachen Zugang zum weltweiten Wertpapierhandel.
Häufige Fragen
Erste Schritte
Der GENO Broker bietet seinen Kunden eine leistungsfähige und zukunftssichere Handelsplattform. Alle handelbaren Wertpapiere deutscher und angebotener internationaler Börsen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Aktuelle Marktdaten, Research und Performance-Analysen runden unser Angebot ab.
Der GENO Broker bietet keine Kontoführung an. Voraussetzung für ein Depot beim GENO Broker ist ein vorhandenes Girokonto bei einer genossenschaftlichen Partnerbank.
Ja, im Bereich "Unsere Handelsplattformen" steht Ihnen sowohl für den ProfiBroker als auch den ProfiTrader eine voll funktionsfähige Klick Demo-Version zur Verfügung. Zudem helfen Ihnen Webinare beim Zurechtfinden innerhalb der GENO Broker Handelsplattform. Eine Übersicht von kommenden Webinarterminen, sowie Aufzeichnungen vergangener Webinare finden Sie hier.
Unser Serviceteam beantwortet gerne alle Ihre Fragen zu Orders, technischen Anwendungen wie auch allgemeine Anfragen (Formulare, FAQs, Postbox etc.) von Montag bis Freitag (8-18 Uhr) unter 069-210 875 181. Ihre Order können Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche schnell und komfortabel online und per Login bei Ihrem GENO Broker tätigen.
Sie möchten unseren informativen Newsletter bestellen? Gehen Sie auf die „Newsletter"-Seite und folgen Sie einfach den Anweisungen. Oder möchten Sie ihn abbestellen? Kein Problem: Klicken Sie einfach in einem unserer Newsletter unten auf den Link "Newsletter abbestellen". Ihre E-Mail-Adresse wird in den folgenden Schritten aus dem Verteiler gelöscht. Selbstverständlich können Sie sich gerne jederzeit wieder für unseren Newsletter anmelden.
Die Realtime-Kursversorgung steht für die Börsenplätze Stuttgart und Tradegate zur Verfügung. Diese Kurse können ohne Mengenrestriktion abgerufen werden. Weitere Realtime-Kurse stehen für die Börsenplätze XETRA, Frankfurt und weitere Regionalbörsen kostenlos zur Verfügung. Hier können jeweils 1000 Einzelkursabfragen pro Monat durchgeführt werden. Zum Start der Realtime-Kursversorgung müssen Sie in einem Wertpapier-Factsheet (z.B. für das Wertpapier 710000) in der Kopfzeile den Textlink "Realtime" anklicken.
Beim ersten Aufruf dieser Realtime-Funktion wird einmalig ein Dialog eingeblendet, mit dem Sie die private Nutzung der Realtime-Kurse bestätigen. Daraufhin wird eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versendet. In dieser E-Mail ist ein Bestätigungslink enthalten. Klicken Sie auf diesen Link, um den Zugang zu den Realtime-Angebote zu erhalten. Die Realtime-Nutzungsbedingungen finden Sie auch im Downloadbereich unter „Formulare".
Depotverwaltung
Sie können beim Online-Handel das SecureGo plus TAN-Verfahren nutzen. Die App für das internetbasierte SecureGo plus TAN-Verfahren steht Ihnen für iOS-Geräte (also Apple iPhone oder iPad) sowie für Endgeräte mit Android-Betriebssystem zur Verfügung. Die App VR-SecureGo plus finden Sie in der App Store bzw. Google Play Store. Sollten Sie kein Smartphone nutzen, setzen Sie sich bitte mit unserem Service in Verbindung. Unser Servicecenter erreichen Sie per E-Mail unter service@genobroker.de oder telefonisch unter 069 210 875 181.
Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen wird der GENO Broker das neue Depot für Sie eröffnen. Sie erhalten dann umgehend Ihre persönlichen Zugangsdaten und können fortan unser umfangreiches Leistungsangebot nutzen.
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten automatisch per Post, sobald die Depoteröffnung abgeschlossen ist. Wenn Sie bei Depoteröffnung eine E-Mail Adresse angegeben haben, erhalten Sie nur die PIN per Post, den Aktivierungscode und Ihren VR-Netkey per E-Mail.
Sobald Ihnen nach der Depoteröffnung die Zugangsdaten in Form eines VR-NetKey und einer PIN vorliegen, können Sie Wertpapiere handeln. Für das SecureGo plus-Verfahren erhalten Sie nach Installation der SecureGo plus-App und entsprechender Registrierung der App einen Freischaltcode für SecureGo plus. Danach können Sie die TAN über die SecureGo plus-App empfangen. Voraussetzung für die Nutzung von SecureGo plus ist ein Smartphone oder ein Tablet PC mit den Betriebssystemen iOS (Apple) oder Android.
Ja, denn der GENO Broker ist aus rechtlicher Sicht eine eigenständige Bank. Den Freistellungsauftrag können Sie im Fall der Depoteröffnung gemeinsam mit den Depoteröffnungsunterlagen einreichen. Bei einem bereits bestehenden Depot können Sie den Freistellungsauftrag online erteilen oder per Formular. Das Formular für den Freistellungsauftrag erhalten Sie im Formular-Center. Bitte beachten Sie, dass bei einer gemeinschaftlichen Freistellung auch der Ehepartner den Freistellungsauftrag unterschreiben muss. Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch die Höhe bereits erteilter Freistellungsaufträge.
Freistellungsaufträge sind bis zu einer Höhe von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Ehepaare möglich. Sie können mit dem Formular "Freistellungsauftrag" online unter Mein Bereich / Steuern und Formulare / Freistellung erteilt, geändert und gelöscht werden. Um den Abzug von Kapitalertragsteuer zu vermeiden, können Kapitalanleger, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in Deutschland gebietsansässig sind, ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungsauftrag gilt ab 2009 für sämtliche in- und ausländischen Kapitalerträge, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Sie können den Freistellungsauftrag bequem über Ihr Kunden Login stellen. Alternativ nutzen Sie das Formular zum Freistellungsauftrag.
Bis 2008 war der Steuerabzug lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld, bei der auch die Kapitalerträge dem individuellen Steuersatz unterworfen wurden. Seit 2009 hat der Steuerabzug durch die Bank für Privatanleger abgeltende Wirkung. Das bedeutet, dass in der Regel keine Verpflichtung zur Angabe der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung mehr besteht (§ 43 Abs. 5 EStG).
Zur Ermittlung der tatsächlichen Höhe der Kapitalerträge müssen sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen berücksichtigt werden. Dies geschieht technisch durch Führung von sogenannten Verlustverrechnungstöpfen.
In den Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Verluste aus dem Verkauf von Aktien eingestellt. Bei einem anschließenden Aktiengewinn wird bis zur Höhe dieses Verlustes keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich beim Verkauf von Aktien, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden.
Der allgemeine Verlustverrechnungstopf dient zur Verrechnung von Aufwendungen, die keine Aktienverluste sind, z.B. gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne, Verluste bei Verkauf oder Einlösung von anderen Wertpapieren Aufwendungen im Zusammenhang mit Termingeschäften etc. Bei anschließenden Erträgen wird bis zum Ausgleich des Guthabens im allgemeinen Verlustverrechnungstopf keine Kapitalertragsteuer erhoben.
Im Quellensteuertopf wird ein Guthaben eingestellt, wenn ein ausländischer Kapitalertrag mit Quellensteuer durch einen Freistellungsauftrag freigestellt wird. Dabei wird nur der nicht rückforderbare Anteil der ausländischen Quellensteuer (z.B. 15 % der 35 %igen Quellensteuer in der Schweiz) berücksichtigt. Ist bei Ertragszahlung kein Freistellungsauftrag vorhanden, wird die ausländische Quellensteuer direkt auf den Ertrag angerechnet und wirkt sich somit sofort steuermindernd aus.
Die Verrechnung von Verlusten erfolgt immer vorrangig vor der Anrechnung auf den erteilten Freistellungsauftrag.
Bei der Erstanmeldung im ProfiBroker benötigen Sie die Informationen, die Ihnen in separaten Schreiben bereitgestellt wurden. Folgende Unterlagen sind enthalten.
- VR-NetKey
- PIN, die mit einem separaten Schreiben mit beiliegendem und verschlossenem Umschlag für die PIN bereitgestellt wurde.
Erstanmeldung bei SecureGo plus-Verfahren:
Laden Sie sich bitte nach Erhalt der Zugangsdaten (VR-NetKey und PIN) die kostenlose SecureGo plus- App aus dem App Store oder dem Google Play Store herunter. Melden Sie sich bitte mit Bankleitzahl und NetKey in der SecureGo plus-App an. Die SecureGo plus-App und Ihr Smartphone werden mit dieser Anmeldung in ihrem GENO Broker-Bereich registriert und es wird automatisch ein Freischaltcode erzeugt. Dieser wird aus Sicherheitsgründen postalisch an Sie versendet. Nachdem Sie den Freischaltcode erhalten haben, können Sie die SecureGo plus-App für Ihren GENO Broker-Bereich freischalten.
Bei der ersten Anmeldung müssen Sie Ihren VR-NetKey und die bereitgestellte numerische PIN eingeben. Anschließend werden Sie aus Sicherheitsgründen vom System aufgefordert, Ihre Erst-PIN in eine persönliche PIN zu ändern. Geben Sie zunächst die PIN aus Ihrem PIN-Brief ein. Anschließend geben Sie im darunterliegenden Feld eine eigene numerische PIN ein – diese muss mindestens 5-stellig und darf maximal 20-stellig sein. Nach Erfassung Ihrer persönlichen PIN müssen Sie diese noch einmal wiederholen und die Eingabe bestätigen. Sie erhalten eine TAN an Ihre SecureGo plus-App. Bitte erfassen Sie die TAN, damit Ihre PIN-Änderung wirksam wird. Jetzt stehen Ihnen alle Möglichkeiten des ProfiBroker offen.
Die Entgelte für Wertpapierkäufe und -verkäufe werden unmittelbar mit der Abrechnung der Wertpapierorder Ihrem Konto bei der Kooperationsbank belastet. Auf dem Abrechnungsbeleg erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der angefallenen Entgelte. Die Depotentgelte werden abhängig von Ihrem Depotmodell belastet – pro Quartal oder einmal jährlich nach der Bereitstellung der Jahresdepotauszüge.
Eine Vollmacht erteilen Sie schriftlich. Das passende Formular dazu finden Sie auf unserer Homepage im Formular-Center. Der Bevollmächtigte muss über eine kooperierende Bank oder über das Postident-Verfahren legitimiert werden. Das Postident-Formular steht Ihnen ebenfalls im Formular-Center zum Download zur Verfügung. Bitte reichen Sie nach der durchgeführten Legitimation die Unterlagen schriftlich ein.
Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, veranlassen wir die Übertragung der Wertpapiere aus Ihrem bisherigen Depot. Der Depotübertrag kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn Ihnen das neue GENO Broker Depot zur Verfügung steht. Insofern Sie die Löschung über das Formular Depotübertrag beauftragt haben, wird Ihr bisheriges Wertpapierdepot nach erfolgtem Übertrag gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Wertpapiere während Depotübertrags nicht verfügbar sind.
Es gibt vier verschiedene Arten von Depotüberträgen, die steuerlich unterschiedlich zu betrachten sind:
1. Depotübertrag auf ein eigenes Depot (ohne Gläubigerwechsel): Wertpapiere werden von dem Einzeldepot eines Depotinhabers auf ein anderes Einzeldepot des gleichen Depotinhabers übertragen. Hierbei handelt es sich um Überträge zwischen zwei Einzeldepots eines Depotinhabers oder um zwei Gemeinschaftsdepots mit identischen Depotinhabern. Diese Depotüberträge werden steuerneutral behandelt. Die Anschaffungsdaten (z.B. Kaufkurse) der Wertpapiere werden – insofern vorhanden – übertragen.
2. Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich):
Sie erhalten Wertpapiere aus einer Erbschaft. Beim Übertrag vom Depot des Erblassers (Verstorbener) zugunsten Ihres Depots kreuzen Sie im Übertragungsformular an, dass es sich um einen Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund einer Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich) handelt. Die Anschaffungsdaten werden übertragen, insofern vorhanden. Von Seiten der beteiligten Banken erfolgt auf Bankenebene keine steuerliche Betrachtung des Vorgangs. Bitte denken Sie daran, sich für die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuerpflicht den Rat eines Steuerexperten einzuholen.
3. Depotübertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich): Wertpapiere werden vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten oder vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Gemeinschaftsdepot der Eheleute (oder umgekehrt) übertragen. Diese Art des Übertrags gilt jeweils als unentgeltlicher Übertrag. Diese Überträge – wie auch als Schenkungen gekennzeichnete Überträge – werden steuerlich entsprechend Punkt 2 behandelt. Das abgebende Institut meldet den Übertrag an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
4. Sonstiger Depotübertrag auf ein Drittdepot (mit Gläubigerwechsel – entgeltlich): Alle sonstigen Depotüberträge, die nicht gemäß Punkt 1-3 gekennzeichnet sind, gelten laut Gesetzgeber als entgeltliche Überträge. Diese Überträge sind wie eine Veräußerung der Wertpapiere zu behandeln (= fiktive Veräußerung). Hier wird der letzte verfügbare Kurs des Wertpapiers (i.d.R. vom Vortag) vor der Ausbuchung herangezogen und der fiktive Verkaufserlös berechnet.
Diesem fiktiven Erlös werden die Anschaffungsdaten der Wertpapiere gegenübergestellt. Aus der Differenz dieser beiden Werte (Verkaufserlös/Anschaffungsdaten) ergibt sich die steuerliche Betrachtung. Der Berechnung des fiktiven Veräußerungserlöses liegt der Börsenkurs zugrunde, der am Vortag der Ausbuchung gestellt wurde. Auf diesen fiktiven Erlös erfolgt die steuerliche Betrachtung unter Berücksichtigung der Anschaffungsdaten seitens des abgebenden Kreditinstituts. Fehlen diese Anschaffungsdaten, wird der fiktive Erlös einer Pauschalversteuerung von 30% unterworfen. Beim Empfängerdepot werden die übertragenen Wertpapiere als steuerpflichtiger Neubestand eingebucht – unabhängig davon, ob es sich ursprünglich um einen sogenannten steuerlichen Alt- oder Neubestand gehandelt hat.
Für den Übertrag ihrer Papiere zum GENO Broker stellen wir Ihnen keine Entgelte in Rechnung. Eventuell anfallende fremde Spesen können seitens der abgebenden Bank in Rechnung gestellt werden.
GENO Broker arbeitet als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe mit der Clearing- und Verwahrstelle "attrax" als Schnittstelle zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) zusammen. Sollten Sie bereits vorhandene Investmentfondsanteile zum GENO Broker übertragen oder Investmentfondsanteile über die Börse erwerben, werden diese zunächst in der Verwahrstelle Clearstream Frankfurt oder Clearstream Luxemburg eingebucht. In diesem Fall sieht unser Standardprozess eine routinemäßige Verlagerung zur Verwahrstelle attrax vor, um Ihnen die Rückgabe der Anteilsscheine über die KVG zu ermöglichen, da die Rückgabe über die KVG für Sie günstiger ist als ein Verkauf über die Börse. Sollten Sie dennoch die Anteile börslich verkaufen wollen, kann es auf Grund der internen Verlegung in die börsenfähigen Lagerstellen Clearstream zehn bis vierzehn Tage dauern, bis der Verkauf durchgeführt werden kann.
Den Jahresdepotauszug und Ihre Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie auf dem Postweg. Die Jahressteuerbescheinigung wird nur dann erstellt, wenn wir Steuern für Sie abgeführt haben. Den Depotauszug erhalten Sie im Laufe des auf das abgelaufene Quartal folgenden Monats, die Jahressteuerbescheinigung wird Mitte Februar versandt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA erlaubt (bei Einhaltung bestimmter Voraussetzung) eine Reduzierung der fälligen US-Quellensteuer bei Ausschüttung von US-Papieren. Den hierzu erforderlichen Vertrag hat der GENO Broker mit der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Services) abgeschlossen. Dies erlaubt die Reduzierung des Steuereinbehalts von 30% auf 0% bei Zinsen und 15% bei Dividenden.
Was müssen Sie hierfür tun?
1. Sie sind in Deutschland steuerpflichtig mit Wohnsitz in Deutschland
Sofern beides zutrifft, sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.
2. Sie sind in den USA steuerpflichtig
Bitte nutzen Sie das Formular W-9 (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter „Formulare / Downloadbereich“). Die abgegebene Erklärung gilt bis auf Widerruf.
3. Sie sind eine Privatperson (natürliche Person) und …
a) … sind in Deutschland steuerpflichtig, ihr Wohnsitz ist aber nicht in Deutschland
b) … ihr Wohnsitzland ist nicht identisch mit dem Ausstellungsland des zur Legitimation vorgelegten Ausweisdokuments
c) … ihr Wohnsitzland ist nicht identisch mit der von Ihnen angegeben Hauptversandadresse
d) … als Botschafter, Diplomat, Soldat oder Mitarbeiter einer internationalen Vereinigung nach USA entsendet
e) … sind Einzelfirma oder eingetragener Kaufmann
Bitte nutzen Sie das Formular W-8BEN (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter „Formulare / Downloadbereich“). Die abgegebene Erklärung gilt im Jahr der Ausstellung plus 3 Jahre (Bsp.: Ausstellungsdatum 01.07.2015 – gültig bis 31.12.2018).
4. Sie sind eine juristische Person
Sofern keine der drei folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, nutzen Sie bitte das Formular W-8BEN-E (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter „Formulare / Downloadbereich“). Die abgegebene Erklärung gilt im Jahr der Ausstellung plus 3 Jahre (Bsp.: Ausstellungsdatum 01.07.2015 – gültig bis 31.12.2018).
Als „politisch exponierte Person“ (PEP) gilt eine natürliche Person, die
(1) ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, oder
(2) ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person, oder
(3) eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person.
Unter (1) fallen gemäß § 1 Abs. 12 GwG:
a. Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre;
b. Parlamentsmitglieder;
c. Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann;
d. Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken;
e. Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
f. Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen.
Die Buchstaben a bis f gelten nicht für Funktionsträger, die mittlere oder niedrigere Funktionen wahrnehmen. Die Buchstaben a bis e gelten gegebenenfalls auch für Positionen auf Gemeinschaftsebene und internationaler Ebene. Die Kategorisierung entfällt, wenn eine Person seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne von Absatz 1 mehr ausübt.
Unter (2) fallen gemäß § 1 Abs. 13 GwG:
a. der Ehepartner;
b. der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist;
c. die Kinder und deren Ehepartner oder Partner;
d. die Eltern:
Unter (3) fallen gemäß § 1 Abs. 14 GwG:
a. jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer unter (1) fallenden Person gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält
b. jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der in (1) genannten Person errichtet wurde.
Beim "Einstandskurs" ist generell zu unterscheiden zwischen dem steuerlichen Einstandskurs (Kaufpreis inklusive aller Gebühren und ggf. Steuern) und dem historischen Einstandskurs (Nettokaufpreis ohne Gebühren und ggf. Steuern). Im Rahmen des Depotübertrags wird der steuerliche Einstandskurs von der bisherigen Depotbank an den GENO Broker übertragen (da dieser für die Steuerermittlung bei einem späteren Verkauf relevant ist) und in der Regel einen Tag nach Einbuchung der Bestände in ihr neues GENO Broker Depot verarbeitet.
Berücksichtigung des Einstandskurses in der Depotübersicht
Bei den Einstandskursen ist zu unterscheiden, ob es sich um Bestände handelt, die zum GENO Broker übertragen wurden oder um Bestände, die über den GENO Broker gekauft wurden. Die übertragenen Bestände werden mit dem steuerlichen Einstandskurs bewertet, die über den GENO Broker erworbenen Bestände mit dem historischen Einstandskurs bzw. bei mehrfachen Käufen mit dem gewichteten durchschnittlichen Einstandskurs.
Sollten Sie Bestände im Depot haben, die teilweise an GENO Broker übertragen und teilweise über GENO Broker gekauft wurden, ergibt sich eine Vermischung aus steuerlichem Einstandskurs und historischem Einstandskurs. Da von der abgebenden Depotbank lediglich die steuerlich relevanten Einstandskurse übergeben werden, lässt sich dies leider nicht vermeiden.
Berücksichtigung des Einstandskurses in der Depotanalyse
Auch hier ist bei den Einstandskursen wiederum zu unterscheiden, ob es sich um Bestände handelt, die zum GENO Broker übertragen wurden oder um Bestände, die über den GENO Broker gekauft wurden. Die übertragenen Bestände werden mit dem Nettokurs (ohne Gebühren und ggf. Steuern) am Tage der Einbuchung bewertet. Sollten mehrere Bestände per Übertrag in Ihr Depot eingebucht sein, natürlich mit einem gewichteten Durchschnittskurs. Die über den GENO Broker erworbenen Bestände hingegen werden mit dem steuerlichen Einstandskurs berücksichtigt.
Eine Änderung der Einstandskurse für die Depotübersicht ist möglich, nicht aber für die Depotanalyse. Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Einstandskurse gemäß dem aktuell gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis gebührenpflichtig ist. Um einen Einstandskurs zu erfassen, teilen Sie uns gerne einen durchschnittlichen Einstandskurs pro Wertpapier mit.
Sollten Sie Ihr Depot auflösen wollen, dürfen in Ihrem Depot keine Wertpapierbestände mehr vorhanden sein. Bitte verkaufen Sie deshalb vor der Depotauflösung alle Wertpapierbestände oder teilen Sie uns mit, wohin wir diese Wertpapiere für Sie übertragen dürfen (neue Depotnummer, Informationen zur depotführenden Bank). Bitte wenden Sie sich hierfür an die neue depotführende Bank und erteilen Sie schriftlich den Auftrag zu Depotübertrag und -löschung.
Investition und Portfolio
Die Kosten einer Börsenorder richten sich nach dem Ordervolumen. Beim GENO Broker können Sie bereits ab einer Gebühr von nur 9,95 € Börsentransaktionen tätigen. Bitte erfragen Sie unser vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis bei Ihrem Bankpartner oder in unserem Servicecenter. Unser Servicecenter erreichen Sie telefonisch unter 069-210 875 181, oder per Mail an: service@genobroker.de.
Die Handelszeiten werden von den jeweiligen Börsen festgelegt. An einigen deutschen Börsen und im Direkthandel mit der DZ BANK AG können Sie teilweise bis 22 Uhr abends handeln. Die genauen Handelszeiten der einzelnen Börsen finden Sie in der ausführlichen Bedienungsanleitung oder in der interaktiven Hilfe im ProfiBroker.
Die jeweiligen Limitzusätze variieren je nach Börsenplatz. Dementsprechend werden Ihnen im ProfiBroker nur die Limitzusätze zur Auswahl angeboten, die an dem festgelegten Börsenplatz möglich sind.
Sie haben die Möglichkeit, wertlose Wertpapiere ohne Gegenwert aus Ihrem Depot ausbuchen zu lassen. Das erforderliche Formular finden Sie in unserem Formularcenter. Bitte bedenken Sie, dass Sie dabei sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verlieren. In wenigen Einzelfällen ist eine Ausbuchung von Wertpapieren nicht möglich.
Die Ausbuchung der wertlosen Bestände sind beim GENO Broker gebührenfrei. In manchen Fällen fallen fremde Gebühren i.H. von 5,95 € netto an, die wir Ihnen weiterbelasten.
Seit dem 01.07.2019 ist der Handel von Schweizer Aktien nur noch in der Schweiz möglich. Die deutschen Börsen haben die Notierungen der Schweizer Aktien ausgesetzt. Grund dafür ist, dass die EU-Kommission die Börsenäquivalenz der Schweizer Börsen, d.h. die Anerkennung der Schweizer Börsengesetze als gleichwertig, für die Zeit nach dem 30. Juni 2019 nicht verlängert hat.
Die Schweizer Regierung hat mit Gegenmaßnahmen reagiert, die dazu führen, dass die Anerkennung von EU-Handelsplätzen verweigert wird. Dies wiederum bedeutet, dass die EU-Handelsplätze seit dem 01. Juli 2019 keinen Handel mit Schweizer Aktien mehr anbieten dürfen.
Ein Handel von Schweizer Aktien über die Schweizer Börse ist nach wie vor möglich, sofern die Aktien über eine Schweizer Lagerstelle erworben wurden. Wurden die Aktien ursprünglich über eine inländische Börse gekauft, so werden diese in der Regel auch bei einer inländischen Lagerstelle verwahrt. In diesem Fall ist ein Handel an der Schweizer Börse erst möglich, wenn ein Lagerstellenwechsel zu einer Schweizer Lagerstelle vorgenommen wurde.
Einen Lagerstellenwechsel können Sie bei unserem Kundenservice telefonisch oder schriftlich mit Unterschrift beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass die Umlagerung kostenpflichtig ist. GENO Broker berechnet für einen Lagerstellenwechsel ein Entgelt in Höhe von 19,95 €, zzgl. Fremdkosten der Lagerstelle.
Wenn für ein Wertpapier in Ihrem Bestand eine Hauptversammlung ansteht, informieren wir Sie in Form einer Einladung über den gewählten Versandweg (Online Postfach oder Post). Diese Einladung können Sie dann ausfüllen und unterschreiben und uns per E-Mail, Postfach, FAX oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung einer Eintrittskarte unabhängig von der Art der Hauptversammlung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis mit 10 € bepreist wird.
Wenn für ein Wertpapier in Ihrem Bestand eine Kapitalmaßnahme vorliegt, informieren wir Sie in Form eines Anschreibens über den gewählten Versandweg (Online Postfach oder Post). Dieses Anschreiben können Sie dann ausfüllen und unterschreiben und uns per E-Mail, Postfach, FAX oder Post zukommen lassen.
Technik
Brokerage bedeutet, dass Sie mit einer Online-Anwendung Ihre Wertpapiergeschäfte vom PC über das Internet erledigen können. Ob Zuhause, im Büro oder im Ausland: Mit eBrokerage und ProfiTrader von GENO Broker können Sie sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über den aktuellen Depotstand informieren sowie Wertpapierkäufe und -verkäufe vornehmen.
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Sicherheitshinweise. Für unsere eBrokerage und ProfiTrader-Anwendung verwenden wir ausschließlich die 256-Bit-SSL-Verschlüsselung sowie das bewährte PIN/TAN-Verfahren. Alle aktuellen Browser unterstützen mittlerweile die 256-Bit-SSL-Verschlüsselung. Für ältere Browserversionen gibt es entsprechende Updates.
Bitte setzen Sie nur eine vom jeweiligen Hersteller freigegebene Version eines Internet-Browsers ein, wie z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari.
Erforderlich für das eBrokerage:
Der uneingeschränkte Funktionsumfang der Online-Anwendung steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn im verwendeten Internet-Browser Cookies akzeptiert werden und JavaScript aktiviert ist.
Bei der Anmeldung wird geprüft, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.
Wenn die Voraussetzungen nicht oder nur teilweise gegeben sind, tritt folgende Situation auf:
Wenn im verwendeten Internet-Browser keine Cookies akzeptiert werden und/oder JavaScript nicht aktiviert ist, können Sie die Online-Anwendung nicht nutzen. Eine Anmeldung ist damit nicht möglich.
Sie erhalten zu diesem Sachverhalt einen entsprechenden Hinweis.
Nehmen Sie die notwendigen Einstellungen im verwendeten Internet-Browser vor, um die Online-Anwendung nutzen zu können.
GENO Broker App & VR-SecureGo plus App:
Betriebssystem Ihres Mobilgeräts: mindestens Android-Version 6 bzw. mindestens iOS-Version 14
Nach 3-maliger Eingabe einer falschen PIN wird diese automatisch gesperrt. Sollten Sie Ihre PIN dennoch wissen, haben Sie die Möglichkeit durch Eingabe der PIN und Erfassung einer TAN diese wieder zu entsperren. Zum Entsperren wird Ihnen eine TAN in Ihrer SecureGo plus-App bereitgestellt. Sollten Sie die PIN nicht mehr wissen, wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten für die GENO Broker-Anwendung verloren haben bzw. sollten diese gestohlen worden sein, lassen Sie Ihren Zugang bitte über folgende Telefonnummer sperren: +49 116 116.
Sie haben Ihre Frage bzw. Antwort nicht gefunden?
Kontaktieren Sie uns.
Rufen Sie uns an unter: 069 210 875 181 oder Schreiben Sie uns eine E-Mail an service@genobroker.de