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Häufige Fragen –

Hier finden Sie schnelle Antwort.

Depotführung und -verwaltung

Welche Depotmodelle bietet GENO Broker an?

Die aktuellen Depotmodelle finden Sie hier im Vergleich.

Wie funktioniert der Depotwechselservice?
  • Unser kostenloser Depotwechselservice überträgt Ihr Depot in wenigen Minuten automatisch zum GENO Broker. Je nach Depotinhaber und Wertpapieren kann es jedoch etwas länger dauern.

Was passiert mit meinem Depot, wenn ich umziehe?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, indem Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder eine aktuelle Meldebescheinigung per E-Mail an uns senden.

Wie ändere ich mein Referenzkonto?

Um Ihr Referenzkonto zu ändern, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular aus unserem Formularcenter oder den Serviceantrag im eBrokerage.

Was passiert, wenn der Kunde sein Verrechnungskonto wechselt?

Der Kunde muss dem GENO Broker die Auflösung oder Änderung des Verrechnungskontos schriftlich mitteilen. Bis zur Einrichtung eines neuen Verrechnungskontos kann GENO Broker das Depot sperren.

Wie eröffne ich ein Depot bei GENO Broker?

Die Depoteröffnung erfolgt ganz einfach online über die Website von GENO Broker. Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument und ein Girokonto bei einer genossenschaftlichen Partnerbank.

Welches Mindestalter gibt es für die Depoteröffnung?

Das Mindestalter für die Online-Depoteröffnung beträgt aktuell  18 Jahre. Eltern können jedoch auch für ihre minderjährigen Kinder ein kostenfreies meinDepot eröffnen. Das Depoteröffnungsformular finden Sie hier.

Wie kündige ich mein Depot?

Die Depotkündigung erfolgt schriftlich. Sie können das Kündigungsschreiben per Post oder E-Mail einreichen.

Kann ich mein Depot auf eine andere Person übertragen?

Ein Depotübertrag auf eine andere Person ist möglich. Füllen Sie hierfür das entsprechende Formular im Formularcenter aus.

Was passiert, wenn ich meine Zustimmung zur elektronischen Postzustellung gebe?

Wenn Sie der elektronischen Postzustellung zugestimmt haben, erhalten Sie alle depotrelevanten Dokumente – wie Kontoauszüge oder Steuerbescheinigungen – digital. Möchten Sie stattdessen den Postversand nutzen, können Sie Ihren Änderungswunsch jederzeit telefonisch oder per E-Mail mitteilen.

Wie erhalte ich einen Nachweis über meine Ein- und Auszahlungen?

Alle Transaktionen werden in Ihrem elektronischen Postfach im Online Brokerage abgelegt. Dort können Sie jederzeit Kontoauszüge und Transaktionsnachweise einsehen und herunterladen.

Wie kann ich das umfassende Realtime-Kursangebot des GENO ProfiBroker nutzen?

Die Realtime-Kursversorgung steht für einige ausgewählte Börsenplätze über den VR-ProfiBroker kostenlos zur Verfügung. Diese Kurse können ohne Mengenrestriktion abgerufen werden. 

Weitere Realtime-Kurse erhalten Sie mit der Anwendung meintradingDesk.  meinTradingDesk bietet Ihnen Zugang zu einem professionellen Markt- und Börseninformationssystem mit einer Vielzahl von Funktionen. Darunter eine umfangreiche Aktien-Übersicht mit Fundamental-Kennzahlen und Charting-Software mit Handelssignalen.

Welche TAN-Verfahren bietet der GENO Broker an?

Sie können beim Online-Handel das SecureGo plus TAN-Verfahren nutzen. Die App für das internetbasierte SecureGo plus TAN-Verfahren steht Ihnen für iOS-Geräte (also Apple iPhone oder iPad) sowie für Endgeräte mit Android-Betriebssystem zur Verfügung. Die App VR-SecureGo plus finden Sie in der App Store bzw. Google Play Store. Sollten Sie kein Smartphone nutzen, setzen Sie sich bitte mit unserem Service in Verbindung. Unser Servicecenter erreichen Sie per E-Mail unter service@genobroker.de oder telefonisch unter 069 210 875 181.

Was passiert nach dem Einreichen der Eröffnungsunterlagen?

Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen wird der GENO Broker das neue Depot für Sie eröffnen. Sie erhalten dann umgehend Ihre persönlichen Zugangsdaten und können fortan unser umfangreiches Leistungsangebot nutzen

Wie erhalte ich die Zugangsdaten zu meinem GENO Broker-Depot?

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten automatisch per Post, sobald die Depoteröffnung abgeschlossen ist. Wenn Sie bei Depoteröffnung eine E-Mail Adresse angegeben haben, erhalten Sie nur die PIN per Post, den Aktivierungscode und Ihren VR-Netkey per E-Mail.

Ab welchem Zeitpunkt nach der Depoteröffnung kann ich Wertpapiere handeln?

Sobald Ihnen nach der Depoteröffnung die Zugangsdaten in Form eines VR-NetKey und einer PIN vorliegen, können Sie Wertpapiere handeln. Für das SecureGo plus-Verfahren erhalten Sie nach Installation der SecureGo plus-App und entsprechender Registrierung der App einen Freischaltcode für SecureGo plus. Danach können Sie die TAN über die SecureGo plus-App empfangen. Voraussetzung für die Nutzung von SecureGo plus ist ein Smartphone oder ein Tablet PC mit den Betriebssystemen iOS (Apple) oder Android.

Muss ich beim GENO Broker einen Freistellungsauftrag einreichen?

Ja, denn der GENO Broker ist aus rechtlicher Sicht eine eigenständige Bank. Den Freistellungsauftrag können Sie im Fall der Depoteröffnung gemeinsam mit den Depoteröffnungsunterlagen einreichen. Bei einem bereits bestehenden Depot können Sie den Freistellungsauftrag als Serviceauftrag online erteilen oder per Formular. Bitte beachten Sie, dass bei einer gemeinschaftlichen Freistellung auch der Ehepartner den Freistellungsauftrag unterschreiben muss. Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch die Höhe bereits erteilter Freistellungsaufträge.

Was ist die Kenntnisermittlung?

Die Kenntnisermittlung prüft Ihre Erfahrung mit Finanzinstrumenten, um sicherzustellen, dass Sie vor einer Investition alle notwendigen Informationen haben und die Risiken verstehen.

Was ist ein Freistellungsauftrag und wie stelle ich diesen?

Freistellungsaufträge sind bis zu einer Höhe von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Ehepaare möglich. Bei einem bereits bestehenden Depot können Sie den Freistellungsauftrag als Serviceauftrag online erteilen oder per Formular.  Um den Abzug von Kapitalertragsteuer zu vermeiden, können Kapitalanleger, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in Deutschland gebietsansässig sind, ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungsauftrag gilt ab 2009 für sämtliche in- und ausländischen Kapitalerträge, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Sie können den Freistellungsauftrag bequem über Ihr Kunden Login stellen. Alternativ nutzen Sie das Formular zum Freistellungsauftrag.

Was ist bei der Erstanmeldung im eBrokerage zu beachten?

Bei der Erstanmeldung im eBrokerage benötigen Sie die Informationen, die Ihnen in separaten Schreiben bereitgestellt wurden. Folgende Unterlagen sind enthalten.

  • VR-NetKey
  • PIN, die mit einem separaten Schreiben mit beiliegendem und verschlossenem Umschlag für die PIN bereitgestellt wurde.

    Erstanmeldung bei SecureGo plus-Verfahren:

    Laden Sie sich bitte nach Erhalt der Zugangsdaten (VR-NetKey und PIN) die kostenlose SecureGo plus- App aus dem App Store oder dem Google Play Store herunter. Melden Sie sich bitte mit Bankleitzahl und NetKey in der SecureGo plus-App an. Die SecureGo plus-App und Ihr Smartphone werden mit dieser Anmeldung in ihrem GENO Broker-Bereich registriert und es wird automatisch ein Freischaltcode erzeugt. Dieser wird aus Sicherheitsgründen postalisch an Sie versendet. Nachdem Sie den Freischaltcode erhalten haben, können Sie die SecureGo plus-App für Ihren GENO Broker-Bereich freischalten.



    Bei der ersten Anmeldung müssen Sie Ihren VR-NetKey und die bereitgestellte numerische PIN eingeben. Anschließend werden Sie aus Sicherheitsgründen vom System aufgefordert, Ihre Erst-PIN in eine persönliche PIN zu ändern. Geben Sie zunächst die PIN aus Ihrem PIN-Brief ein. Anschließend geben Sie im darunterliegenden Feld eine eigene numerische PIN ein – diese muss mindestens 5-stellig und darf maximal 20-stellig sein. Nach Erfassung Ihrer persönlichen PIN müssen Sie diese noch einmal wiederholen und die Eingabe bestätigen. Sie erhalten eine TAN an Ihre SecureGo plus-App. Bitte erfassen Sie die TAN, damit Ihre PIN-Änderung wirksam wird. Jetzt stehen Ihnen alle Möglichkeiten des eBrokerage offen.
Wie erteile ich eine Vollmacht?

Eine Vollmacht erteilen Sie schriftlich. Das passende Formular dazu finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare & Downloads. Der Bevollmächtigte muss über eine kooperierende Bank oder über das Postident-Verfahren legitimiert werden. Das Postident-Formular steht Ihnen ebenfalls unter Formulare & Downloads zum Download zur Verfügung. Bitte reichen Sie nach der durchgeführten Legitimation die Unterlagen schriftlich ein.

Wertpapierübertrag, Kosten und Steuer

Wie veranlasse ich den Depotübertrag von einer anderen Bank?

Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, veranlassen wir die Übertragung der Wertpapiere aus Ihrem bisherigen Depot. Der Depotübertrag kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn Ihnen das neue GENO Broker Depot zur Verfügung steht. Insofern Sie die Löschung über das Formular Depotübertrag beauftragt haben, wird Ihr bisheriges Wertpapierdepot nach erfolgtem Übertrag gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Wertpapiere während Depotübertrags nicht verfügbar sind.Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, veranlassen wir die Übertragung der Wertpapiere aus Ihrem bisherigen Depot. Der Depotübertrag kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn Ihnen das neue GENO Broker Depot zur Verfügung steht. Insofern Sie die Löschung über das Formular Depotübertrag beauftragt haben, wird Ihr bisheriges Wertpapierdepot nach erfolgtem Übertrag gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Wertpapiere während Depotübertrags nicht verfügbar sind.

Was ist bei einem Depotübertrag zu beachten?

Es gibt vier verschiedene Arten von Depotüberträgen, die steuerlich unterschiedlich zu betrachten sind:

1. Depotübertrag auf ein eigenes Depot (ohne Gläubigerwechsel): Wertpapiere werden von dem Einzeldepot eines Depotinhabers auf ein anderes Einzeldepot des gleichen Depotinhabers übertragen. Hierbei handelt es sich um Überträge zwischen zwei Einzeldepots eines Depotinhabers oder um zwei Gemeinschaftsdepots mit identischen Depotinhabern. Diese Depotüberträge werden steuerneutral behandelt. Die Anschaffungsdaten (z.B. Kaufkurse) der Wertpapiere werden – insofern vorhanden – übertragen.

2. Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich): Sie erhalten Wertpapiere aus einer Erbschaft. Beim Übertrag vom Depot des Erblassers (Verstorbener) zugunsten Ihres Depots kreuzen Sie im Übertragungsformular an, dass es sich um einen Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund einer Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich) handelt. Die Anschaffungsdaten werden übertragen, insofern vorhanden. Von Seiten der beteiligten Banken erfolgt auf Bankenebene keine steuerliche Betrachtung des Vorgangs. Bitte denken Sie daran, sich für die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuerpflicht den Rat eines Steuerexperten einzuholen.

3. Depotübertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich): Wertpapiere werden vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten oder vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Gemeinschaftsdepot der Eheleute (oder umgekehrt) übertragen. Diese Art des Übertrags gilt jeweils als unentgeltlicher Übertrag. Diese Überträge – wie auch als Schenkungen gekennzeichnete Überträge – werden steuerlich entsprechend Punkt 2 behandelt. Das abgebende Institut meldet den Übertrag an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

4. Sonstiger Depotübertrag auf ein Drittdepot (mit Gläubigerwechsel – entgeltlich): Alle sonstigen Depotüberträge, die nicht gemäß Punkt 1-3 gekennzeichnet sind, gelten laut Gesetzgeber als entgeltliche Überträge. Diese Überträge sind wie eine Veräußerung der Wertpapiere zu behandeln (= fiktive Veräußerung). Hier wird der letzte verfügbare Kurs des Wertpapiers (i.d.R. vom Vortag) vor der Ausbuchung herangezogen und der fiktive Verkaufserlös berechnet.

Diesem fiktiven Erlös werden die Anschaffungsdaten der Wertpapiere gegenübergestellt. Aus der Differenz dieser beiden Werte (Verkaufserlös/Anschaffungsdaten) ergibt sich die steuerliche Betrachtung. Der Berechnung des fiktiven Veräußerungserlöses liegt der Börsenkurs zugrunde, der am Vortag der Ausbuchung gestellt wurde. Auf diesen fiktiven Erlös erfolgt die steuerliche Betrachtung unter Berücksichtigung der Anschaffungsdaten seitens des abgebenden Kreditinstituts. Fehlen diese Anschaffungsdaten, wird der fiktive Erlös einer Pauschalversteuerung von 30% unterworfen. Beim Empfängerdepot werden die übertragenen Wertpapiere als steuerpflichtiger Neubestand eingebucht – unabhängig davon, ob es sich ursprünglich um einen sogenannten steuerlichen Alt- oder Neubestand gehandelt hat.

Was kostet mich der Übertrag meines Depots bzw. der Wertpapiere?

Für den Übertrag Ihrer Papiere zum GENO Broker stellen wir Ihnen keine Entgelte in Rechnung. Eventuell anfallende fremde Spesen können seitens der abgebenden Bank in Rechnung gestellt werden.

Warum werden Investmentfondsanteile auf die Lagerstelle attrax verlegt?

GENO Broker arbeitet als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe mit der Clearing- und Verwahrstelle "attrax" als Schnittstelle zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) zusammen. Sollten Sie bereits vorhandene Investmentfondsanteile zum GENO Broker übertragen oder Investmentfondsanteile über die Börse erwerben, werden diese zunächst in der Verwahrstelle Clearstream Frankfurt oder Clearstream Luxemburg eingebucht. In diesem Fall sieht unser Standardprozess eine routinemäßige Verlagerung zur Verwahrstelle attrax vor, um Ihnen die Rückgabe der Anteilsscheine über die KVG zu ermöglichen, da die Rückgabe über die KVG für Sie günstiger ist als ein Verkauf über die Börse. Sollten Sie dennoch die Anteile börslich verkaufen wollen, kann es auf Grund der internen Verlegung in die börsenfähigen Lagerstellen Clearstream zehn bis vierzehn Tage dauern, bis der Verkauf durchgeführt werden kann.

Wie bzw. wann erhalte ich Depotauszüge und Jahressteuerbescheinigungen?

Den Jahresdepotauszug und Ihre Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie auf dem Postweg. Die Jahressteuerbescheinigung wird nur dann erstellt, wenn wir Steuern für Sie abgeführt haben. Den Depotauszug erhalten Sie im Laufe des auf das abgelaufene Quartal folgenden Monats, die Jahressteuerbescheinigung wird Mitte Februar versandt. Alle wichtigen Daten haben wir hier für Sie zusammengefasst: Link.

Woraus errechnet sich der Einstandskurs in der Depotbewertung und Depotanalyse?

Beim "Einstandskurs" ist generell zu unterscheiden zwischen dem steuerlichen Einstandskurs (Kaufpreis inklusive aller Gebühren und ggf. Steuern) und dem historischen Einstandskurs (Nettokaufpreis ohne Gebühren und ggf. Steuern). Im Rahmen des Depotübertrags wird der steuerliche Einstandskurs von der bisherigen Depotbank an den GENO Broker übertragen (da dieser für die Steuerermittlung bei einem späteren Verkauf relevant ist) und in der Regel einen Tag nach Einbuchung der Bestände in ihr neues GENO Broker Depot verarbeitet.

Berücksichtigung des Einstandskurses in der Depotübersicht

Bei den Einstandskursen ist zu unterscheiden, ob es sich um Bestände handelt, die zum GENO Broker übertragen wurden oder um Bestände, die über den GENO Broker gekauft wurden. Die übertragenen Bestände werden mit dem steuerlichen Einstandskurs bewertet, die über den GENO Broker erworbenen Bestände mit dem historischen Einstandskurs bzw. bei mehrfachen Käufen mit dem gewichteten durchschnittlichen Einstandskurs.

Sollten Sie Bestände im Depot haben, die teilweise an GENO Broker übertragen und teilweise über GENO Broker gekauft wurden, ergibt sich eine Vermischung aus steuerlichem Einstandskurs und historischem Einstandskurs. Da von der abgebenden Depotbank lediglich die steuerlich relevanten Einstandskurse übergeben werden, lässt sich dies leider nicht vermeiden.

Berücksichtigung des Einstandskurses in der Depotanalyse

Auch hier ist bei den Einstandskursen wiederum zu unterscheiden, ob es sich um Bestände handelt, die zum GENO Broker übertragen wurden oder um Bestände, die über den GENO Broker gekauft wurden. Die übertragenen Bestände werden mit dem Nettokurs (ohne Gebühren und ggf. Steuern) am Tage der Einbuchung bewertet. Sollten mehrere Bestände per Übertrag in Ihr Depot eingebucht sein, natürlich mit einem gewichteten Durchschnittskurs. Die über den GENO Broker erworbenen Bestände hingegen werden mit dem steuerlichen Einstandskurs berücksichtigt.

Kann ich nach einem Übertrag in meinem Depot die Einstandskurse ändern lassen?

Eine Änderung der Einstandskurse für die Depotübersicht ist möglich, nicht aber für die Depotanalyse. Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Einstandskurse gemäß dem aktuell gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis gebührenpflichtig ist. Um einen Einstandskurs zu erfassen, teilen Sie uns gerne einen durchschnittlichen Einstandskurs pro Wertpapier mit.

Wie kann ich mein Depot auflösen?

Sollten Sie Ihr Depot auflösen wollen, dürfen in Ihrem Depot keine Wertpapierbestände mehr vorhanden sein. Bitte verkaufen Sie deshalb vor der Depotauflösung alle Wertpapierbestände oder teilen Sie uns mit, wohin wir diese Wertpapiere für Sie übertragen dürfen (neue Depotnummer, Informationen zur depotführenden Bank). Bitte wenden Sie sich hierfür an die neue depotführende Bank und erteilen Sie schriftlich den Auftrag zu Depotübertrag und -löschung.

Was kostet eine Order?

Die Kosten einer Börsenorder richten sich nach dem Ordervolumen. Beim GENO Broker können Sie bereits ab einer Gebühr von nur 9,95 € Börsentransaktionen tätigen. Bitte erfragen Sie unser vollständiges Preis-/Leistungsverzeichnis bei Ihrem Bankpartner oder in unserem Servicecenter. Unser Servicecenter erreichen Sie telefonisch unter 069-210 875 181, oder per Mail an: service@genobroker.de.

Wie kann ich wertlose Wertpapiere aus meinem Depot ausbuchen lassen?

Sie haben die Möglichkeit, wertlose Wertpapiere ohne Gegenwert aus Ihrem Depot ausbuchen zu lassen. Das erforderliche Formular finden Sie in unserem Formularcenter. Bitte bedenken Sie, dass Sie dabei sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verlieren. In wenigen Einzelfällen ist eine Ausbuchung von Wertpapieren nicht möglich.

Wieviel kostet eine wertlose Ausbuchung von Wertpapieren beim GENO Broker?

Die Ausbuchung der wertlosen Bestände sind beim GENO Broker gebührenfrei. In manchen Fällen fallen fremde Gebühren i.H. von 5,95 € netto an, die wir Ihnen weiterbelasten.

Wie kann ich einen Lagerstellenwechsel beauftragen?

Einen Lagerstellenwechsel können Sie bei unserem Kundenservice telefonisch oder schriftlich mit Unterschrift beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Umlagerung kostenpflichtig ist. GENO Broker berechnet für einen Lagerstellenwechsel ein Entgelt in Höhe von 19,95 €, zzgl. Fremdkosten der Lagerstelle.

Wie kann ich an einer Hauptversammlung teilnehmen?

Wenn für ein Wertpapier in Ihrem Bestand eine Hauptversammlung ansteht, informieren wir Sie in Form einer Einladung über den gewählten Versandweg (Online Postfach oder Post). Diese Einladung können Sie dann ausfüllen und unterschreiben und uns per E-Mail, Postfach, FAX oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung einer Eintrittskarte unabhängig von der Art der Hauptversammlung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis mit 10 € bepreist wird.

Wie kann ich an einer Kapitalmaßnahme teilnehmen?

Wenn für ein Wertpapier in Ihrem Bestand eine Kapitalmaßnahme vorliegt, informieren wir Sie in Form eines Anschreibens über den gewählten Versandweg (Online Postfach oder Post). Dieses Anschreiben können Sie dann ausfüllen und unterschreiben und uns per E-Mail, Postfach, FAX oder Post zukommen lassen.

Was muss ich bei Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den USA beachten?

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA erlaubt (bei Einhaltung bestimmter Voraussetzung) eine Reduzierung der fälligen US-Quellensteuer bei Ausschüttung von US-Papieren. Den hierzu erforderlichen Vertrag hat der GENO Broker mit der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Services) abgeschlossen. Dies erlaubt die Reduzierung des Steuereinbehalts von 30% auf 0% bei Zinsen und 15% bei Dividenden.

1. Sie sind in Deutschland steuerpflichtig mit Wohnsitz in Deutschland: Sofern beides zutrifft, sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.

2. Sie sind in den USA steuerpflichtig: Bitte nutzen Sie das Formular W-9 (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter "Formulare & Downloads"). Die abgegebene Erklärung gilt bis auf Widerruf.

3. Sie sind eine Privatperson (natürliche Person) und …

a) … sind in Deutschland steuerpflichtig, ihr Wohnsitz ist aber nicht in Deutschland

b) … ihr Wohnsitzland ist nicht identisch mit dem Ausstellungsland des zur Legitimation vorgelegten Ausweisdokuments

c) … ihr Wohnsitzland ist nicht identisch mit der von Ihnen angegeben Hauptversandadresse

d) … als Botschafter, Diplomat, Soldat oder Mitarbeiter einer internationalen Vereinigung nach USA entsendet

e) … sind Einzelfirma oder eingetragener Kaufmann

Bitte nutzen Sie das Formular W-8BEN (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter "Formulare / Downloadbereich"). Die abgegebene Erklärung gilt im Jahr der Ausstellung plus 3 Jahre (Bsp.: Ausstellungsdatum 01.07.2015 – gültig bis 31.12.2018).

4. Sie sind eine juristische Person: Sofern keine der drei folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, nutzen Sie bitte das Formular W-8BEN-E (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter Formulare. Die abgegebene Erklärung gilt im Jahr der Ausstellung plus 3 Jahre (Bsp.: Ausstellungsdatum 01.07.2015 – gültig bis 31.12.2018).

Ein- und Auszahlungen

Wie lange dauert eine Auszahlung?
  • Auszahlungen auf Ihr Referenzkonto werden in der Regel innerhalb von 2–3 Bankarbeitstagen ausgeführt.

Gibt es Mindest- oder Höchstbeträge für Ein- und Auszahlungen?

Es gibt keine Mindestbeträge für Einzahlungen, jedoch können Höchstbeträge je nach Produkt und gesetzlicher Vorgabe variieren.

Was passiert mit Wertpapieren von Kunden bei Dividendenzahlungen, Bezugsrechten oder Kapitalerhöhungen?

 Preislimits für Kauf- und Verkaufsaufträge von Aktien erlöschen an deutschen Börsen am Tag der letzten Preisfeststellung mit dem alten Recht (z.B. vor Dividendenabschlag). Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, Aktiensplits oder der Änderung des Nennwerts erlöschen die Limits am Tag vor der Notierung mit dem neuen Wert.

Handeln und Ordern

Was ist eine eBrokerage Plattform?
  • eBrokerage bedeutet, dass Sie mit einer Online-Anwendung Ihre Wertpapiergeschäfte vom PC über das Internet erledigen können. Ob Zuhause, im Büro oder im Ausland: Mit dem eBrokerage und der GENO Broker App können Sie sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über den aktuellen Depotstand informieren sowie Wertpapierkäufe und -verkäufe vornehmen

Sind Schweizer Aktien noch handelbar?

Seit dem 1. Mai 2025 sind Schweizer Aktien wieder an deutschen und europäischen Börsen handelbar. Ab 2019 war das nur über die Börse Zürich und einige OTC-Händler möglich.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber wirtschaftlich eng mit der Europäischen Union verflochten. 2019 allerdings kam es zum Zerwürfnis: Wegen Meinungsverschiedenheiten über den bilateralen Handel, entzog die EU der Schweiz die Anerkennung der regulatorischen Gleichheit und die Schweiz konterte mit einem Handelsverbot Schweizer Aktien an europäischen Börsen.

Seitdem war es etwa für deutsche Anleger und Anlegerinnen schwieriger geworden Schweizer Aktien zu kaufen. Möglich war es nur noch über die Börse Zürich und vereinzelt über einige OTC-Händler, d.h. außerbörslich "over the counter. Daher die Abkürzung OTC. Seit dem 1. Mai 2025 ist das alles Schnee von gestern. Denn beide Seiten haben ein neues Handelsabkommen geschlossen – und machen den Weg dafür frei, dass Anleger aus Deutschland Titel wie Nestlé, Roche oder UBS wieder an deutschen Börsen kaufen und verkaufen können.

Es ist möglich, dass künftig die Zahl der Transaktionen in Schweizer Aktien steigen. Offen ist allerdings, ob deswegen auch deren Kurse steigen. Für Anlegerinnen und Anleger aus Deutschland ist etwas ganz anderes entscheidend – und das hat mit der Lagerstelle zu tun, wo die Aktien aufbewahrt werden.

Kauft jemand Schweizer Aktien an der Börse Zürich, sind diese bei der Schweizer Lagerstelle SIX hinterlegt. Sollen diese Aktien verkauft werden, geht das nur über die Züricher Börse. Umgekehrt ist es, wenn Schweizer Aktien an europäischen Handelsplätzen gekauft werden. Dann werden diese meist bei Clearstream gelagert – und können nur an europäischen Handelsplätzen, nicht aber an der Börse Zürich verkauft werden.

Bedeutet: Sollen Aktien über einen Handelsplatz verkauft werden, der mit einer anderen Lagestelle zusammenarbeitet, muss der Broker zunächst einen Lagerstellenwechsel durchführen. Der kostet Geld und kann bis zu zwei Wochen dauern – und macht daher nur Sinn, wenn die Verkaufskurse an der gewünschten Börse deutlich besser oder die Gebühren für die Transaktion deutlich niedriger sind. Wer Schweizer Aktien handeln möchte, sollte also vorab überlegen, ob an der Börse Zürich oder an einer deutschen oder europäischen Börse.

Sind alle Limittypen an allen Börsenplätzen verfügbar?

Die jeweiligen Limitzusätze variieren je nach Börsenplatz. Dementsprechend werden Ihnen im ProfiBroker nur die Limitzusätze zur Auswahl angeboten, die an dem festgelegten Börsenplatz möglich sind.

Bis zu welcher Uhrzeit kann ich handeln?

Die Handelszeiten werden von den jeweiligen Börsen festgelegt. An einigen deutschen Börsen und im Direkthandel mit der DZ BANK AG können Sie teilweise bis 22 Uhr abends handeln. Die genauen Handelszeiten der einzelnen Börsen finden Sie in der ausführlichen Bedienungsanleitung oder in der interaktiven Hilfe im ProfiBroker.

Wie kann ich eine Order per E-Mail, Fax oder Post einreichen?

Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich eine Order außerhalb der Handelszeiten aufgebe?

Orders, die außerhalb der Handelszeiten aufgegeben werden, werden am nächsten Handelstag zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeführt.

Wie kann ich eine Order ändern oder stornieren?

Solange eine Order noch nicht ausgeführt wurde, können Sie diese im eBrokerage-Bereich ändern oder stornieren.

Kann ich auch außerbörslich handeln?

Ja, Geno Broker bietet auch den Handel außerhalb der Börsenzeiten mit ausgewählten Handelspartnern an.

Gibt es Handelszeiten, die ich beachten muss?

Ja, die Handelszeiten richten sich nach den jeweiligen Börsenplätzen. Bitte informieren Sie sich über die spezifischen Handelszeiten der Börsen, an denen Sie handeln möchten.

Wie hoch sind die Ordergebühren?

Die Höhe der Ordergebühren richtet sich nach dem Depotmodell in unserem aktuellen Preis-und Leistungsverzeichnis.

Welche Orderarten stehen zur Verfügung?

Folgende Orderarten können Sie bei Geno Broker nutzen:

  • Marktorder: Sofortige Ausführung zum aktuellen Marktpreis
  • Limitorder: Ausführung zu einem von Ihnen festgelegten Preis
  • Stop-Order: Auslösung eines Kaufs oder Verkaufs bei Erreichen eines bestimmten Kurses
  • Trailing Stop Order: Eine dynamische Stop-Order, die sich dem Kursverlauf anpasst.
Welche Produkte kann ich über GENO Broker handeln?

Sie können Aktien, Anleihen, ETF/ETP, Fonds, Zertifikate handeln, sowohl an deutschen als auch internationalen Börsen.

Technik und Sicherheit

Meine Zugangsdaten sind verloren gegangen/wurden gestohlen. Was nun?

Sollten Sie Ihre Zugangsdaten für die GENO Broker-Anwendung verloren haben bzw. sollten diese gestohlen worden sein, lassen Sie Ihren Zugang bitte über folgende Telefonnummer sperren: +49 116 116. 

Ihre neuen Zugangsdaten können Sie hier einfach online anfordern: Zugangsdaten anfordern.

Die PIN ist gesperrt – was nun?

Nach 3-maliger Eingabe einer falschen PIN wird diese automatisch gesperrt. Sollten Sie Ihre PIN dennoch wissen, haben Sie die Möglichkeit durch Eingabe der PIN und Erfassung einer TAN diese wieder zu entsperren. Zum Entsperren wird Ihnen eine TAN in Ihrer SecureGo plus-App bereitgestellt. Sollten Sie die PIN nicht mehr wissen,  können Sie hier eine neue PIN beantragen.

Ich sehe mein Depot nicht in der App. Woran liegt das?

Ihr Depot ist vielleicht noch nicht freigeschaltet. Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter.

Warum muss ich häufig eine TAN eingeben?

Wir fordern oft eine TAN wegen der EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2. So stellen wir eine starke Kundenauthentifizierung sicher.

Was bewirkt die Funktion „Direktfreigabe“ in der App?

Mit der Direktfreigabe geben Sie Transaktionen direkt in der App frei. Sie brauchen keine manuelle TAN-Eingabe.

Was ist der Freigabe-Code?

Der Freigabe-Code ist ein persönlicher Code, den Sie selbst festlegen, um Transaktionen freizugeben.

Kann ich in der App auch Depots anderer Banken verwalten?

Ja. Sie können beliebig viele Bankverbindungen hinzufügen und verwalten.

Wie viele Geräte kann ich für die VR SecureGo plus App nutzen?

Sie können bis zu drei Geräte parallel nutzen. Jedes Gerät braucht einen eigenen Aktivierungscode. Alle weiteren Informationen zur SecureGo plus App finden Sie hier.

Welche Systemvoraussetzungen für das eBrokerage und für die Apps benötige ich?

Erforderlich für das eBrokerage: Der uneingeschränkte Funktionsumfang der Online-Anwendung steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn im verwendeten Internet-Browser Cookies akzeptiert werden und JavaScript aktiviert ist. Bei der Anmeldung wird geprüft, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Voraussetzungen nicht oder nur teilweise gegeben sind, tritt folgende Situation auf: Wenn im verwendeten Internet-Browser keine Cookies akzeptiert werden und/oder JavaScript nicht aktiviert ist, können Sie die Online-Anwendung nicht nutzen. Eine Anmeldung ist damit nicht möglich. Sie erhalten zu diesem Sachverhalt einen entsprechenden Hinweis. Nehmen Sie die notwendigen Einstellungen im verwendeten Internet-Browser vor, um die Online-Anwendung nutzen zu können.

GENO Broker App & VR-SecureGo plus App:
Betriebssystem Ihres Mobilgeräts: mindestens Android-Version 9 bzw. mindestens iOS-Version 16.7

Ist der Online-Handel beim GENO Broker sicher?
  • Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Sicherheitshinweise. Für unsere eBrokerage-Anwendung verwenden wir ausschließlich die 256-Bit-SSL-Verschlüsselung sowie das bewährte PIN/TAN-Verfahren. Alle aktuellen Browser unterstützen mittlerweile die 256-Bit-SSL-Verschlüsselung. Für ältere Browserversionen gibt es entsprechende Updates. Bitte setzen Sie nur eine vom jeweiligen Hersteller freigegebene Version eines Internet-Browsers ein, wie z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari.

SecureGo plus App

Weitere Fragen & Antworten zur SecureGo plus App finden Sie hier.

SecureGo Plus App

GENO Broker App

Weitere Fragen & Antworten zur GENO Broker App finden Sie hier.

GENO Broker App

GENO Broker

Wer ist die GENO Broker GmbH?
  • Die GENO Broker GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DZ BANK AG und somit Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Innerhalb dieser Gruppe fungiert die DZ BANK AG nicht nur als Geschäftsbank, sondern als Spitzeninstitut und Zentralbank für die Genossenschaftsbanken mit deren Bankstellen. Als Online Broker ermöglicht Ihnen die GENO Broker GmbH den einfachen Zugang zum weltweiten Wertpapierhandel.

     

     

Bietet die GENO Broker GmbH Anlageberatung an?

Nein, die GENO Broker GmbH bietet keine Anlageberatung an. Wir stellen Ihnen lediglich die Plattform für den eigenständigen Handel zur Verfügung.

Was sind die Leistungen des GENO Broker?

Die GENO Broker GmbH bietet seinen Kunden eine leistungsfähige und zukunftssichere Handelsplattform. Alle handelbaren Wertpapiere deutscher und angebotener internationaler Börsen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Aktuelle Marktdaten, Research und Performance-Analysen runden unser Angebot ab.

Kann ich auch mein Girokonto beim GENO Broker führen?

Die GENO Broker GmbH bietet keine Kontoführung an. Voraussetzung für ein Depot beim GENO Broker ist ein vorhandenes Girokonto bei einer genossenschaftlichen Partnerbank.

Welche Servicezeiten bietet der GENO Broker an?

Unser Serviceteam beantwortet gerne alle Ihre Fragen zu Orders, technischen Anwendungen wie auch allgemeine Anfragen (Formulare, FAQs, Postbox etc.) von Montag bis Freitag (8-18 Uhr) unter 069-210 875 181. Ihre Order können Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche schnell und komfortabel online und per Login bei Ihrem GENO Broker tätigen.

Wie kann ich einen Newsletter bestellen / abbestellen?

Sie möchten unseren informativen Newsletter bestellen? Gehen Sie auf die „Newsletter-Seite und folgen Sie einfach den Anweisungen. Oder möchten Sie ihn abbestellen? Kein Problem: Klicken Sie einfach in einem unserer Newsletter unten auf den Link ""Newsletter abbestellen"". Ihre E-Mail-Adresse wird in den folgenden Schritten aus dem Verteiler gelöscht. Selbstverständlich können Sie sich gerne jederzeit wieder für unseren Newsletter anmelden."

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