Rechtliche Hinweise

Qualitätsbericht der DZ BANK AG

Die DZ BANK analysiert und überwacht die Ausführungsqualität aller Ausführungsplätze, an denen sie die Aufträge ihrer Kunden ausführt, und aller Wertpapierfirmen, an die sie Kundenaufträge zur Ausführung weiterleitet.


Die DZ BANK hat einen einheitlichen Qualitätsbericht für alle Finanzinstrumentenklassen erstellt, da die Kriterien zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses und die Gewichtung der Kriterien einheitlich für alle Finanzinstrumentenklassen angewendet werden und keine wesentlich unterschiedlichen Inhalte in Bezug auf die Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität auf den Ausführungsplätzen für unterschiedliche Finanzinstrumentenklassen bestehen.

 

Der vorliegende Qualitätsbericht der DZ BANK zur Überwachung der erreichten Ausführungsqualität der Ausführungsplätze und Wertpapierfirmen bezieht sich auf das jeweililge Kalenderjahr.

Aufsichtsrechtliche Offenlegungsberichte

Die Veröffentlichung der Offenlegungsberichte der GENO Broker GmbH erfolgt gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Investment Firm Regulation (IFR; Verordnung (EU) 2019/2033 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284.

 

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

 

Informationen zur Ausführung von Kundenaufträgen

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Kundenaufträge in welchen Kategorien von Finanzinstrumenten, beispielsweise Eigenkapitalinstrumente wie Aktien und Aktienzertifikate, zu welchem Prozentsatz an welche Wertpapierfirma zur Ausführung weitergeleitet wurden. Aufgeführt sind bis zu fünf Wertpapierfirmen.

Informationen zur verbotenen Marktmanipulation: Marktmissbrauchsverordnung

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger vermeiden!

 

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren "an sich selbst" kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen!

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur verbotenen Marktmanipulation zusammengestellt:

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.