Kunden-Login

 

 

Anleitung zum Online GENO Broker 

Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zur Installation oder Anwendung der GENO Broker App? Wir helfen Ihnen gern weiter. Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier. Sollten Sie ein Thema vermissen, teilen Sie uns dies gern mit. Unser Servicecenter erreichen Sie per E-Mail unter service@genobroker.de oder telefonisch unter 069 210 875 181.

Installation und Einrichtung

So richte ich die GENO Broker App mit bestehendem eBrokerage-Zugang ein

Bitte laden Sie vorab die GENO Broker App aus den jeweiligen App-Stores.

Anleitung Einrichtung der App in Einzelschritten

  • 1. App öffnen

    Screenshot von Startbildschirm
  • 2. Auf Die Depotübersicht

    Screenshot von Einrichten
  • 3. "Order" in Menü-Punkte wählen

    Screenshot von Passwort vergeben
  • 4.Kaufen oder Verkaufen und WKN

    Screenshot von Biometrie genehmigen
  • 5. Analyse genehmigen

    Screenshot von Analyse genehmigen
  • 6. Mit VR-NetKey & PIN anmelden

    Screenshot von VR-NetKey und PIN anmelden
  • 7. Anmeldung mit TAN...

    Screenshot von SecureGo
  • 8. ...bestätigen

    Screenshot von SecureGo bestätigen
  • 9. Depots werden hinzugefügt

    Screenshot von Depots werden hinzugefügt
  • 10. Mitteilungen genehmigen

    Screenshot von Mitteilungen genehmigen
  • 11. Kurzanleitung lesen

    Screenshot von Kurzanleitung lesen
  • 12. Fertig!

    Screenshot von Depotansicht
>

Handeln und Ordern

Was ist eine eBrokerage Plattform?
  • Online-Brokerage bedeutet, dass Sie mit einer Online-Anwendung Ihre Wertpapiergeschäfte vom PC über das Internet erledigen können. Ob Zuhause, im Büro oder im Ausland: Mit dem eBrokerage und der GENO Broker App können Sie sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über den aktuellen Depotstand informieren sowie Wertpapierkäufe und -verkäufe vornehmen

Sind Schweizer Aktien noch handelbar?

Seit dem 1. Mai 2025 sind Schweizer Aktien wieder an deutschen und europäischen Börsen handelbar. Ab 2019 war das nur über die Börse Zürich und einige OTC-Händler möglich.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber wirtschaftlich eng mit der Europäischen Union verflochten. 2019 allerdings kam es zum Zerwürfnis: Wegen Meinungsverschiedenheiten über den bilateralen Handel, entzog die EU der Schweiz die Anerkennung der regulatorischen Gleichheit und die Schweiz konterte mit einem Handelsverbot Schweizer Aktien an europäischen Börsen.

Seitdem war es etwa für deutsche Anleger und Anlegerinnen schwieriger geworden Schweizer Aktien zu kaufen. Möglich war es nur noch über die Börse Zürich und vereinzelt über einige OTC-Händler, d.h. außerbörslich "over the counter. Daher die Abkürzung OTC. Seit dem 1. Mai 2025 ist das alles Schnee von gestern. Denn beide Seiten haben ein neues Handelsabkommen geschlossen – und machen den Weg dafür frei, dass Anleger aus Deutschland Titel wie Nestlé, Roche oder UBS wieder an deutschen Börsen kaufen und verkaufen können.

Es ist möglich, dass künftig die Zahl der Transaktionen in Schweizer Aktien steigen. Offen ist allerdings, ob deswegen auch deren Kurse steigen. Für Anlegerinnen und Anleger aus Deutschland ist etwas ganz anderes entscheidend – und das hat mit der Lagerstelle zu tun, wo die Aktien aufbewahrt werden.

Kauft jemand Schweizer Aktien an der Börse Zürich, sind diese bei der Schweizer Lagerstelle SIX hinterlegt. Sollen diese Aktien verkauft werden, geht das nur über die Züricher Börse. Umgekehrt ist es, wenn Schweizer Aktien an europäischen Handelsplätzen gekauft werden. Dann werden diese meist bei Clearstream gelagert – und können nur an europäischen Handelsplätzen, nicht aber an der Börse Zürich verkauft werden.

Bedeutet: Sollen Aktien über einen Handelsplatz verkauft werden, der mit einer anderen Lagestelle zusammenarbeitet, muss der Broker zunächst einen Lagerstellenwechsel durchführen. Der kostet Geld und kann bis zu zwei Wochen dauern – und macht daher nur Sinn, wenn die Verkaufskurse an der gewünschten Börse deutlich besser oder die Gebühren für die Transaktion deutlich niedriger sind. Wer Schweizer Aktien handeln möchte, sollte also vorab überlegen, ob an der Börse Zürich oder an einer deutschen oder europäischen Börse.

Sind alle Limittypen an allen Börsenplätzen verfügbar?

Die jeweiligen Limitzusätze variieren je nach Börsenplatz. Dementsprechend werden Ihnen im ProfiBroker nur die Limitzusätze zur Auswahl angeboten, die an dem festgelegten Börsenplatz möglich sind.

Bis zu welcher Uhrzeit kann ich handeln?

Die Handelszeiten werden von den jeweiligen Börsen festgelegt. An einigen deutschen Börsen und im Direkthandel mit der DZ BANK AG können Sie teilweise bis 22 Uhr abends handeln. Die genauen Handelszeiten der einzelnen Börsen finden Sie in der ausführlichen Bedienungsanleitung oder in der interaktiven Hilfe im ProfiBroker.

Wie kann ich eine Order per E-Mail, Fax oder Post einreichen?

Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich eine Order außerhalb der Handelszeiten aufgebe?

Orders, die außerhalb der Handelszeiten aufgegeben werden, werden am nächsten Handelstag zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeführt.

Wie kann ich eine Order ändern oder stornieren?

Solange eine Order noch nicht ausgeführt wurde, können Sie diese im eBrokerage-Bereich ändern oder stornieren.

Kann ich auch außerbörslich handeln?

Ja, Geno Broker bietet auch den Handel außerhalb der Börsenzeiten mit ausgewählten Handelspartnern an.

Gibt es Handelszeiten, die ich beachten muss?

Ja, die Handelszeiten richten sich nach den jeweiligen Börsenplätzen. Bitte informieren Sie sich über die spezifischen Handelszeiten der Börsen, an denen Sie handeln möchten.

Wie hoch sind die Ordergebühren?

Die Höhe der Ordergebühren richtet sich nach dem Depotmodell in unserem aktuellen Preis-und Leistungsverzeichnis.

Welche Orderarten stehen zur Verfügung?

Folgende Orderarten können Sie bei Geno Broker nutzen:

  • Marktorder: Sofortige Ausführung zum aktuellen Marktpreis
  • Limitorder: Ausführung zu einem von Ihnen festgelegten Preis
  • Stop-Order: Auslösung eines Kaufs oder Verkaufs bei Erreichen eines bestimmten Kurses
  • Trailing Stop Order: Eine dynamische Stop-Order, die sich dem Kursverlauf anpasst.
Welche Produkte kann ich über GENO Broker handeln?

Sie können Aktien, Anleihen, ETF/ETP, Fonds, Zertifikate handeln, sowohl an deutschen als auch internationalen Börsen.

Wertpapierübertrag, Kosten und Steuer

Wie veranlasse ich den Depotübertrag von einer anderen Bank?

Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, veranlassen wir die Übertragung der Wertpapiere aus Ihrem bisherigen Depot. Der Depotübertrag kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn Ihnen das neue GENO Broker Depot zur Verfügung steht. Insofern Sie die Löschung über das Formular Depotübertrag beauftragt haben, wird Ihr bisheriges Wertpapierdepot nach erfolgtem Übertrag gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Wertpapiere während Depotübertrags nicht verfügbar sind.Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, veranlassen wir die Übertragung der Wertpapiere aus Ihrem bisherigen Depot. Der Depotübertrag kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn Ihnen das neue GENO Broker Depot zur Verfügung steht. Insofern Sie die Löschung über das Formular Depotübertrag beauftragt haben, wird Ihr bisheriges Wertpapierdepot nach erfolgtem Übertrag gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Wertpapiere während Depotübertrags nicht verfügbar sind.

Was ist bei einem Depotübertrag zu beachten?

Es gibt vier verschiedene Arten von Depotüberträgen, die steuerlich unterschiedlich zu betrachten sind:

1. Depotübertrag auf ein eigenes Depot (ohne Gläubigerwechsel): Wertpapiere werden von dem Einzeldepot eines Depotinhabers auf ein anderes Einzeldepot des gleichen Depotinhabers übertragen. Hierbei handelt es sich um Überträge zwischen zwei Einzeldepots eines Depotinhabers oder um zwei Gemeinschaftsdepots mit identischen Depotinhabern. Diese Depotüberträge werden steuerneutral behandelt. Die Anschaffungsdaten (z.B. Kaufkurse) der Wertpapiere werden – insofern vorhanden – übertragen.

2. Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich): Sie erhalten Wertpapiere aus einer Erbschaft. Beim Übertrag vom Depot des Erblassers (Verstorbener) zugunsten Ihres Depots kreuzen Sie im Übertragungsformular an, dass es sich um einen Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund einer Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich) handelt. Die Anschaffungsdaten werden übertragen, insofern vorhanden. Von Seiten der beteiligten Banken erfolgt auf Bankenebene keine steuerliche Betrachtung des Vorgangs. Bitte denken Sie daran, sich für die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuerpflicht den Rat eines Steuerexperten einzuholen.

3. Depotübertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich): Wertpapiere werden vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten oder vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Gemeinschaftsdepot der Eheleute (oder umgekehrt) übertragen. Diese Art des Übertrags gilt jeweils als unentgeltlicher Übertrag. Diese Überträge – wie auch als Schenkungen gekennzeichnete Überträge – werden steuerlich entsprechend Punkt 2 behandelt. Das abgebende Institut meldet den Übertrag an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

4. Sonstiger Depotübertrag auf ein Drittdepot (mit Gläubigerwechsel – entgeltlich): Alle sonstigen Depotüberträge, die nicht gemäß Punkt 1-3 gekennzeichnet sind, gelten laut Gesetzgeber als entgeltliche Überträge. Diese Überträge sind wie eine Veräußerung der Wertpapiere zu behandeln (= fiktive Veräußerung). Hier wird der letzte verfügbare Kurs des Wertpapiers (i.d.R. vom Vortag) vor der Ausbuchung herangezogen und der fiktive Verkaufserlös berechnet.

Diesem fiktiven Erlös werden die Anschaffungsdaten der Wertpapiere gegenübergestellt. Aus der Differenz dieser beiden Werte (Verkaufserlös/Anschaffungsdaten) ergibt sich die steuerliche Betrachtung. Der Berechnung des fiktiven Veräußerungserlöses liegt der Börsenkurs zugrunde, der am Vortag der Ausbuchung gestellt wurde. Auf diesen fiktiven Erlös erfolgt die steuerliche Betrachtung unter Berücksichtigung der Anschaffungsdaten seitens des abgebenden Kreditinstituts. Fehlen diese Anschaffungsdaten, wird der fiktive Erlös einer Pauschalversteuerung von 30% unterworfen. Beim Empfängerdepot werden die übertragenen Wertpapiere als steuerpflichtiger Neubestand eingebucht – unabhängig davon, ob es sich ursprünglich um einen sogenannten steuerlichen Alt- oder Neubestand gehandelt hat.

Was kostet mich der Übertrag meines Depots bzw. der Wertpapiere?

Für den Übertrag Ihrer Papiere zum GENO Broker stellen wir Ihnen keine Entgelte in Rechnung. Eventuell anfallende fremde Spesen können seitens der abgebenden Bank in Rechnung gestellt werden.

Warum werden Investmentfondsanteile auf die Lagerstelle attrax verlegt?

GENO Broker arbeitet als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe mit der Clearing- und Verwahrstelle "attrax" als Schnittstelle zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) zusammen. Sollten Sie bereits vorhandene Investmentfondsanteile zum GENO Broker übertragen oder Investmentfondsanteile über die Börse erwerben, werden diese zunächst in der Verwahrstelle Clearstream Frankfurt oder Clearstream Luxemburg eingebucht. In diesem Fall sieht unser Standardprozess eine routinemäßige Verlagerung zur Verwahrstelle attrax vor, um Ihnen die Rückgabe der Anteilsscheine über die KVG zu ermöglichen, da die Rückgabe über die KVG für Sie günstiger ist als ein Verkauf über die Börse. Sollten Sie dennoch die Anteile börslich verkaufen wollen, kann es auf Grund der internen Verlegung in die börsenfähigen Lagerstellen Clearstream zehn bis vierzehn Tage dauern, bis der Verkauf durchgeführt werden kann.

Wie bzw. wann erhalte ich Depotauszüge und Jahressteuerbescheinigungen?

Den Jahresdepotauszug und Ihre Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie auf dem Postweg. Die Jahressteuerbescheinigung wird nur dann erstellt, wenn wir Steuern für Sie abgeführt haben. Den Depotauszug erhalten Sie im Laufe des auf das abgelaufene Quartal folgenden Monats, die Jahressteuerbescheinigung wird Mitte Februar versandt. Alle wichtigen Daten haben wir hier für Sie zusammengefasst: Link.

Woraus errechnet sich der Einstandskurs in der Depotbewertung und Depotanalyse?

Beim "Einstandskurs" ist generell zu unterscheiden zwischen dem steuerlichen Einstandskurs (Kaufpreis inklusive aller Gebühren und ggf. Steuern) und dem historischen Einstandskurs (Nettokaufpreis ohne Gebühren und ggf. Steuern). Im Rahmen des Depotübertrags wird der steuerliche Einstandskurs von der bisherigen Depotbank an den GENO Broker übertragen (da dieser für die Steuerermittlung bei einem späteren Verkauf relevant ist) und in der Regel einen Tag nach Einbuchung der Bestände in ihr neues GENO Broker Depot verarbeitet.

Berücksichtigung des Einstandskurses in der Depotübersicht

Bei den Einstandskursen ist zu unterscheiden, ob es sich um Bestände handelt, die zum GENO Broker übertragen wurden oder um Bestände, die über den GENO Broker gekauft wurden. Die übertragenen Bestände werden mit dem steuerlichen Einstandskurs bewertet, die über den GENO Broker erworbenen Bestände mit dem historischen Einstandskurs bzw. bei mehrfachen Käufen mit dem gewichteten durchschnittlichen Einstandskurs.

Sollten Sie Bestände im Depot haben, die teilweise an GENO Broker übertragen und teilweise über GENO Broker gekauft wurden, ergibt sich eine Vermischung aus steuerlichem Einstandskurs und historischem Einstandskurs. Da von der abgebenden Depotbank lediglich die steuerlich relevanten Einstandskurse übergeben werden, lässt sich dies leider nicht vermeiden.

Berücksichtigung des Einstandskurses in der Depotanalyse

Auch hier ist bei den Einstandskursen wiederum zu unterscheiden, ob es sich um Bestände handelt, die zum GENO Broker übertragen wurden oder um Bestände, die über den GENO Broker gekauft wurden. Die übertragenen Bestände werden mit dem Nettokurs (ohne Gebühren und ggf. Steuern) am Tage der Einbuchung bewertet. Sollten mehrere Bestände per Übertrag in Ihr Depot eingebucht sein, natürlich mit einem gewichteten Durchschnittskurs. Die über den GENO Broker erworbenen Bestände hingegen werden mit dem steuerlichen Einstandskurs berücksichtigt.

Kann ich nach einem Übertrag in meinem Depot die Einstandskurse ändern lassen?

Eine Änderung der Einstandskurse für die Depotübersicht ist möglich, nicht aber für die Depotanalyse. Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Einstandskurse gemäß dem aktuell gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis gebührenpflichtig ist. Um einen Einstandskurs zu erfassen, teilen Sie uns gerne einen durchschnittlichen Einstandskurs pro Wertpapier mit.

Wie kann ich mein Depot auflösen?

Sollten Sie Ihr Depot auflösen wollen, dürfen in Ihrem Depot keine Wertpapierbestände mehr vorhanden sein. Bitte verkaufen Sie deshalb vor der Depotauflösung alle Wertpapierbestände oder teilen Sie uns mit, wohin wir diese Wertpapiere für Sie übertragen dürfen (neue Depotnummer, Informationen zur depotführenden Bank). Bitte wenden Sie sich hierfür an die neue depotführende Bank und erteilen Sie schriftlich den Auftrag zu Depotübertrag und -löschung.

Was kostet eine Order?

Die Kosten einer Börsenorder richten sich nach dem Ordervolumen. Beim GENO Broker können Sie bereits ab einer Gebühr von nur 9,95 € Börsentransaktionen tätigen. Bitte erfragen Sie unser vollständiges Preis-/Leistungsverzeichnis bei Ihrem Bankpartner oder in unserem Servicecenter. Unser Servicecenter erreichen Sie telefonisch unter 069-210 875 181, oder per Mail an: service@genobroker.de.

Wie kann ich wertlose Wertpapiere aus meinem Depot ausbuchen lassen?

Sie haben die Möglichkeit, wertlose Wertpapiere ohne Gegenwert aus Ihrem Depot ausbuchen zu lassen. Das erforderliche Formular finden Sie in unserem Formularcenter. Bitte bedenken Sie, dass Sie dabei sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verlieren. In wenigen Einzelfällen ist eine Ausbuchung von Wertpapieren nicht möglich.

Wieviel kostet eine wertlose Ausbuchung von Wertpapieren beim GENO Broker?

Die Ausbuchung der wertlosen Bestände sind beim GENO Broker gebührenfrei. In manchen Fällen fallen fremde Gebühren i.H. von 5,95 € netto an, die wir Ihnen weiterbelasten.

Wie kann ich einen Lagerstellenwechsel beauftragen?

Einen Lagerstellenwechsel können Sie bei unserem Kundenservice telefonisch oder schriftlich mit Unterschrift beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Umlagerung kostenpflichtig ist. GENO Broker berechnet für einen Lagerstellenwechsel ein Entgelt in Höhe von 19,95 €, zzgl. Fremdkosten der Lagerstelle.

Wie kann ich an einer Hauptversammlung teilnehmen?

Wenn für ein Wertpapier in Ihrem Bestand eine Hauptversammlung ansteht, informieren wir Sie in Form einer Einladung über den gewählten Versandweg (Online Postfach oder Post). Diese Einladung können Sie dann ausfüllen und unterschreiben und uns per E-Mail, Postfach, FAX oder Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung einer Eintrittskarte unabhängig von der Art der Hauptversammlung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis mit 10 € bepreist wird.

Wie kann ich an einer Kapitalmaßnahme teilnehmen?

Wenn für ein Wertpapier in Ihrem Bestand eine Kapitalmaßnahme vorliegt, informieren wir Sie in Form eines Anschreibens über den gewählten Versandweg (Online Postfach oder Post). Dieses Anschreiben können Sie dann ausfüllen und unterschreiben und uns per E-Mail, Postfach, FAX oder Post zukommen lassen.

Was muss ich bei Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den USA beachten?

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA erlaubt (bei Einhaltung bestimmter Voraussetzung) eine Reduzierung der fälligen US-Quellensteuer bei Ausschüttung von US-Papieren. Den hierzu erforderlichen Vertrag hat der GENO Broker mit der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Services) abgeschlossen. Dies erlaubt die Reduzierung des Steuereinbehalts von 30% auf 0% bei Zinsen und 15% bei Dividenden.

1. Sie sind in Deutschland steuerpflichtig mit Wohnsitz in Deutschland: Sofern beides zutrifft, sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.

2. Sie sind in den USA steuerpflichtig: Bitte nutzen Sie das Formular W-9 (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter "Formulare & Downloads"). Die abgegebene Erklärung gilt bis auf Widerruf.

3. Sie sind eine Privatperson (natürliche Person) und …

a) … sind in Deutschland steuerpflichtig, ihr Wohnsitz ist aber nicht in Deutschland

b) … ihr Wohnsitzland ist nicht identisch mit dem Ausstellungsland des zur Legitimation vorgelegten Ausweisdokuments

c) … ihr Wohnsitzland ist nicht identisch mit der von Ihnen angegeben Hauptversandadresse

d) … als Botschafter, Diplomat, Soldat oder Mitarbeiter einer internationalen Vereinigung nach USA entsendet

e) … sind Einzelfirma oder eingetragener Kaufmann

Bitte nutzen Sie das Formular W-8BEN (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter "Formulare / Downloadbereich"). Die abgegebene Erklärung gilt im Jahr der Ausstellung plus 3 Jahre (Bsp.: Ausstellungsdatum 01.07.2015 – gültig bis 31.12.2018).

4. Sie sind eine juristische Person: Sofern keine der drei folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, nutzen Sie bitte das Formular W-8BEN-E (den entsprechenden Link auf die Download-Seite der IRS finden Sie unter Formulare. Die abgegebene Erklärung gilt im Jahr der Ausstellung plus 3 Jahre (Bsp.: Ausstellungsdatum 01.07.2015 – gültig bis 31.12.2018).