Depotüberträge
Depotüberträge können Sie bis zum 10.12.2025 beauftragen. Für Aufträge, die uns nach dem 10.12.2025 zugehen, können wir eine Ausführung im Jahr 2025 nicht mehr garantieren. Überträge, die im Jahr 2025 nicht mehr ausgeführt werden können, werden ab dem 13.01.2026 bearbeitet.
Freistellungsauftrag einreichen
Bis zum 15.12.2025 können Sie Ihren Freistellungsauftrag für 2025 schriftlich einreichen. Im Online-Brokerage können Sie hier den Freistellungsauftrag bis zum 30.12.2025 anlegen bzw. ändern.
Verlustbescheinigung
Bitte beantragen Sie eine Verlustbescheinigung für 2025 spätestens bis zum 15.12.2025.
Sie erhalten die Verlustbescheinigung im Rahmen der Steuerbescheinigung (siehe Punkt Steuerbescheinigung).
Depotauszug
Den Depotjahresauszug 2025 stellen wir Ihnen voraussichtlich ab dem 24.01.2025 auf Ihrem gewohnten Versandweg zur Verfügung.
Ehegattenverlustverrechnung
Sofern Sie einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag gestellt oder die Ehegattenverlustverrechnung beauftragt haben, erfolgt die Verrechnung der offenen Verluste sowie ggf. der anschließende Verlustvortrag am 02.02.2026.
Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grund Erträge im Zeitraum 01.01.2026 – 02.02.2026 versteuert werden und offene Verluste erst anschließend berücksichtigt werden können.
Steuerbescheinigung
Der Versand der Steuerbescheinigung erfolgt ab dem 21.02.2025.
Sofern Sie sich im Jahr 2025 in Ihrem Online-Brokerage angemeldet haben, wird Ihnen die Steuerbescheinigung in Ihre Postbox eingestellt. Sollten Sie sich nicht angemeldet haben, erhalten Sie die Steuerbescheinigung wie gewohnt per Post.
Erträgnisaufstellung
Sofern Sie eine Erträgnisaufstellung beantragt haben, erhalten Sie diese zusammen mit der Steuerbescheinigung ab dem 21.02.2026.
Vorabpauschale
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie Investmentfonds im Depot halten, die ggf. anfallende Vorabpauschale zu diesen im Laufe des ersten Quartals Ihrem Verrechnungskonto im Rahmen einer Ertragsabrechnung belastet wird.