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Junges Paar, die beim Umzug Kartons packen.

Depotübertrag? Wir erledigen das für Sie.

Sie möchten Ihr komplettes Depot oder einzelne Wertpapiere zum GENO Broker übertragen? Nutzen Sie unseren automatisierten und gratis Depotwechselservice, den wir mit unserem Kooperationspartner für Sie entwickelt haben. So übertragen Sie Ihre Wertpapiere auch von Banken außerhalb der Genossenschaftsgruppe in wenigen Minuten zum GENO Broker – und nutzen anschließend alle Vorteile unserer Kooperation mit Ihrer Genossenschaftsbank. Sie benötigen dafür lediglich die Depotnummer Ihres GENO Broker Online-Depots sowie die Zugangsdaten zum Internet-Banking der bisherigen Depotstelle.

Jetzt Depotübertrag beauftragen

Ihre Vorteile beim Depotwechsel

Der Service ist kostenlos für Sie

Kein zeitraubendes Durchsuchen Ihrer Dokumente

Von jedem Ort aus bequem über PC, Tablet oder Smartphone durchführbar

Weitere Infos zum Depotübertrag

Ab welchem Zeitpunkt nach der Depoteröffnung kann ich Wertpapiere handeln?

Sobald Ihnen nach der Depoteröffnung die Zugangsdaten in Form eines VR-NetKey und einer PIN vorliegen, können Sie Wertpapiere handeln. Für das SecureGo plus-Verfahren erhalten Sie nach Installation der SecureGo plus-App und entsprechender Registrierung der App einen Freischaltcode für SecureGo plus. Danach können Sie die TAN über die SecureGo plus-App empfangen. Voraussetzung für die Nutzung von SecureGo plus ist ein Smartphone oder ein Tablet PC mit den Betriebssystemen iOS (Apple) oder Android.

Wie veranlasse ich den Depotübertrag von einer anderen Bank?

Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, veranlassen wir die Übertragung der Wertpapiere aus Ihrem bisherigen Depot. Der Depotübertrag kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn Ihnen das neue GENO Broker Depot zur Verfügung steht. Insofern Sie die Löschung über das Formular Depotübertrag beauftragt haben, wird Ihr bisheriges Wertpapierdepot nach erfolgtem Übertrag gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Wertpapiere während Depotübertrags nicht verfügbar sind.

Was ist bei einem Depotübertrag zu beachten?

Es gibt vier verschiedene Arten von Depotüberträgen, die steuerlich unterschiedlich zu betrachten sind:

1. Depotübertrag auf ein eigenes Depot (ohne Gläubigerwechsel): Wertpapiere werden von dem Einzeldepot eines Depotinhabers auf ein anderes Einzeldepot des gleichen Depotinhabers übertragen. Hierbei handelt es sich um Überträge zwischen zwei Einzeldepots eines Depotinhabers oder um zwei Gemeinschaftsdepots mit identischen Depotinhabern. Diese Depotüberträge werden steuerneutral behandelt. Die Anschaffungsdaten (z.B. Kaufkurse) der Wertpapiere werden – insofern vorhanden – übertragen.

2. Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich):

Sie erhalten Wertpapiere aus einer Erbschaft. Beim Übertrag vom Depot des Erblassers (Verstorbener) zugunsten Ihres Depots kreuzen Sie im Übertragungsformular an, dass es sich um einen Depotübertrag auf ein Drittdepot aufgrund einer Erbschaft (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich) handelt. Die Anschaffungsdaten werden übertragen, insofern vorhanden. Von Seiten der beteiligten Banken erfolgt auf Bankenebene keine steuerliche Betrachtung des Vorgangs. Bitte denken Sie daran, sich für die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuerpflicht den Rat eines Steuerexperten einzuholen.

3. Depotübertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung (mit Gläubigerwechsel – unentgeltlich): Wertpapiere werden vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten oder vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Gemeinschaftsdepot der Eheleute (oder umgekehrt) übertragen. Diese Art des Übertrags gilt jeweils als unentgeltlicher Übertrag. Diese Überträge – wie auch als Schenkungen gekennzeichnete Überträge – werden steuerlich entsprechend Punkt 2 behandelt. Das abgebende Institut meldet den Übertrag an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

4. Sonstiger Depotübertrag auf ein Drittdepot (mit Gläubigerwechsel – entgeltlich): Alle sonstigen Depotüberträge, die nicht gemäß Punkt 1-3 gekennzeichnet sind, gelten laut Gesetzgeber als entgeltliche Überträge. Diese Überträge sind wie eine Veräußerung der Wertpapiere zu behandeln (= fiktive Veräußerung). Hier wird der letzte verfügbare Kurs des Wertpapiers (i.d.R. vom Vortag) vor der Ausbuchung herangezogen und der fiktive Verkaufserlös berechnet.

Diesem fiktiven Erlös werden die Anschaffungsdaten der Wertpapiere gegenübergestellt. Aus der Differenz dieser beiden Werte (Verkaufserlös/Anschaffungsdaten) ergibt sich die steuerliche Betrachtung. Der Berechnung des fiktiven Veräußerungserlöses liegt der Börsenkurs zugrunde, der am Vortag der Ausbuchung gestellt wurde. Auf diesen fiktiven Erlös erfolgt die steuerliche Betrachtung unter Berücksichtigung der Anschaffungsdaten seitens des abgebenden Kreditinstituts. Fehlen diese Anschaffungsdaten, wird der fiktive Erlös einer Pauschalversteuerung von 30% unterworfen. Beim Empfängerdepot werden die übertragenen Wertpapiere als steuerpflichtiger Neubestand eingebucht – unabhängig davon, ob es sich ursprünglich um einen sogenannten steuerlichen Alt- oder Neubestand gehandelt hat.

Was kostet mich der Übertrag meines Depots bzw. der Wertpapiere?

Für den Übertrag ihrer Papiere zum GENO Broker stellen wir Ihnen keine Entgelte in Rechnung. Eventuell anfallende fremde Spesen können seitens der abgebenden Bank in Rechnung gestellt werden.

Warum werden Investmentfondsanteile auf die Lagerstelle attrax verlegt?

GENO Broker arbeitet als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe mit der Clearing- und Verwahrstelle "attrax" als Schnittstelle zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) zusammen. Sollten Sie bereits vorhandene Investmentfondsanteile zum GENO Broker übertragen oder Investmentfondsanteile über die Börse erwerben, werden diese zunächst in der Verwahrstelle Clearstream Frankfurt oder Clearstream Luxemburg eingebucht. In diesem Fall sieht unser Standardprozess eine routinemäßige Verlagerung zur Verwahrstelle attrax vor, um Ihnen die Rückgabe der Anteilsscheine über die KVG zu ermöglichen, da die Rückgabe über die KVG für Sie günstiger ist als ein Verkauf über die Börse. Sollten Sie dennoch die Anteile börslich verkaufen wollen, kann es auf Grund der internen Verlegung in die börsenfähigen Lagerstellen Clearstream zehn bis vierzehn Tage dauern, bis der Verkauf durchgeführt werden kann.

Kann ich nach einem Übertrag in meinem Depot die Einstandskurse ändern lassen?

Eine Änderung der Einstandskurse für die Depotübersicht ist möglich, nicht aber für die Depotanalyse. Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Einstandskurse gemäß dem aktuell gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis gebührenpflichtig ist. Um einen Einstandskurs zu erfassen, teilen Sie uns gerne einen durchschnittlichen Einstandskurs pro Wertpapier mit.