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Call und Put

Klären wir zunächst die vielen Begriffe: Ein Call ist eine Kauf-, ein Put eine Verkaufsoption. Alle Optionen beziehen sich auf einem Basiswert, wie etwa Aktien, die mit der Option ge- oder verkauft werden können. Der Basispreis ist der vorab festgelegte Preis, zu dem der Kauf oder Verkauf abgewickelt wird.

Bei einer Option kommt ein Vertrag zustande, der dem Käufer der Option das Recht einräumt und dem Verkäufer der Option die Verpflichtung auferlegt, innerhalb einer bestimmten Frist den Basiswert zum Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen. Der Vertrag über den Kauf oder Verkauf einer Option heißt Optionsgeschäft.

 

Mit Calls auf steigende Kurse spekulieren

Mit einer Kaufoption erwirbt der Käufer das Recht (nicht die Pflicht), einen Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen zu kaufen. Der Verkäufer muss bis zum Verfallstermin, an dem die Option allerspätestens ausgeübt werden kann, den Basiswert jederzeit liefern können. Weil er die mit der Option belegten Werte nicht veräußern darf, heißt er auch Stillhalter. Dafür zahlt ihm der Käufer der Kaufoption eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt.

Der Käufer erwirbt eine Kaufoption, wenn er mit steigenden Kursen rechnet, sodass er zu dem vorab festgelegten (aus seiner Sicht niedrigeren) Basispreis etwa Aktien kaufen kann, die ihn ohne Option später mehr kosten würden. Beim Verkäufer der Kaufoption ist es umgekehrt. Er rechnet eher mit geringfügig fallenden Kursen. Aus seiner Sicht ist der Basispreis dann höher als der Preis, den er erzielen könnte, wenn er besagte Aktien nach einem Kursrückgang verkauft.

Der Käufer kann die Option (weil sie ein eigenständiges Wertpapier ist) an Dritte verkaufen oder bis zum Verfallstermin ausüben. Übt er sie nicht aus, verfällt die Option wertlos. Das Risiko des Käufers einer Option ist also auf die bei Vertragsabschluss zu zahlende Prämie begrenzt.

 

Mit Puts auf fallende Kurse spekulieren

Mit einer Verkaufsoption erwirbt der Käufer der Option das Recht (nicht die Pflicht), ein bestimmtes Wertpapier innerhalb der vorab festgelegten Zeitspanne zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Sein Vertragspartner, der Verkäufer der Option, verpflichtet sich dagegen, innerhalb der Laufzeit der Option den Basiswert zum Basispreis zu kaufen. Er heißt auch hier wieder Stillhalter, weil er bis zum Verfallstermin die vereinbarte Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muss. Auch bei Verkaufsoptionen zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Prämie für sein Stillhalten. Welche Motive treiben den Käufer und den Verkäufer bei ihrem Geschäft?

Der Käufer eines Put rechnet mit fallenden Kursen. Er möchte etwa eine Aktie zu einem besseren Preis verkaufen als zu dem, den er nach einen Kursrückgang erzielen könnte. Mit einer Verkaufsoption profitiert er überproportional. Ist er im Besitz des Basiswerts, also der zu verkaufenden Aktie, kann er sich mit der Option gegen Verluste absichern. Fallen die Kurse tatsächlich, hat der Käufer zwei Möglichkeiten: Entweder verkauft er die Option mit Gewinn und kann den eingetretenen Kursverlust der Aktien zumindest ungefähr ausgleichen. Oder er verkauft die Aktie und spekuliert mit dem Put auf einen weiteren Kursverfall.

Der Verkäufer eines Put erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse. In einem solchen Fall wird sein Vertragspartner die Option kaum ausüben, sodass er die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbuchen kann. Weil er als Stillhalter die Aktie aber auch dann abnehmen muss, wenn sie wider Erwarten massive Kursverluste erleidet, ist sein Risiko allerdings erheblich.

Quelle: FAZ Börsenlexikon

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