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UCITS

Allein in Deutschland sind mehrere zehntausend Fonds und ETFs zum Vertrieb zugelassen. Damit Anlegerinnen und Anleger den Überblick behalten und seriöse Anlagelösungen finden können, hat die EU bereits 1985 die UCITS-Richtlinie erlassen, die seither regelmäßig überarbeitet und angepasst wurde.

Die Abkürzung steht für Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities. Auf Deutsch spricht man von Organismen für die gemeinsame Anlage in Wertpapieren, kurz OGAW.

Heute ist UCITS ein – weltweit anerkanntes – Qualitätssiegel, das Anlegern die Auswahl erleichtert, Transparenz gewährleistet und die Interessen von Anlegerinnen und Anlegern schützt. So wurde etwa zur Risikostreuung die 5-10-40-Regel eingeführt: Höchstens 10% des Fondsvermögens dürfen in eine Einzelposition investiert werden. Alle Positionen über 5% dürfen in der Summe maximal 40% des Fondsvermögens ausmachen.

Transparenz wiederum entsteht dadurch, dass die UCITS-Richtlinie den Fonds- und ETF-Anbietern bestimmte Veröffentlichungspflichten vorschreibt. Dazu zählen ein ausführlicher und ein vereinfachter Verkaufsprospekt sowie Jahres- und Halbjahresberichte. Darüber hinaus schafft UCITS einheitliche Standards und legt zum Beispiel fest, in welche Vermögensgegenstände ein UCITS-Fonds investieren darf.

Finanzprodukte, die nach den UCITS-Vorgaben gestaltet sind, haben einen sogenannten Europa-Pass, das heißt: Sie dürfen in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, EWR, angeboten werden, zu dem die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehören sowie Norwegen, Liechtenstein und Island.

Trotzdem ist auch hier Vorsicht geboten: Manche Fonds werben mit Begriffen wie „UCITS-geeignet“ oder „UCITS-konform“. Solche Anlagelösungen könnten unter die Richtlinie fallen, müssen es aber nicht. Anbieter, die solche Begriffe verwenden, möchten oft vom Qualitätssiegel der UCITS-Richtlinie profitieren, ohne ihre strengen Anforderungen zu erfüllen.

Wenn Sie als Anlegerinnen und Anleger sicher sein wollen, ob ein Fonds ein richtiger UCITS-Fonds ist, müssen Sie im Fondsprospekt nachschauen. Außerdem veröffentlicht die deutsche Zulassungsbehörde BaFin eine Fondsdatenbank, mit deren Hilfe Sie die Spreu vom Weizen trennen können.

Quellen: Finanzfluss, justETF

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Eine auf Ihre individuellen Verhältnisse abgestellte anleger- und objektorientierte Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Detaillierte Informationen zu den Produkten sind den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z.B. Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätter, Jahres- und Halbjahresberichte) zu entnehmen, die beim Emittenten in deutscher Sprache angefordert werden können.
 
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