Sie haben bereits ein Konto bei einer Partnerbank des GENO Broker!
GENO Broker ist Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, daher benötigen sie lediglich ein Girokonto bei einer genossenschaftlichen Partnerbank.
Infolge des Krieges im Iran sind die Treibstoffpreise in Deutschland auf neue Rekordwerte gestiegen. Damit rückt wieder ein Thema in den Fokus, das auch schon zu Beginn des Ukraine-Krieges die Gemüter erhitzte. Die Rede ist von einer Übergewinnsteuer. Was genau darunter zu verstehen ist, dazu gleich mehr. Hintergrund der aktuellen Diskussion ist, dass der Krieg im Iran den Ölkonzernen hohe Profite beschert und sie somit als Kriegsgewinner gelten. Befürworter einer Übergewinnsteuer sind der Meinung, dass diese dazu beitragen könne, außerordentliche Gewinne, die Unternehmen etwa durch Krisensituationen oder Marktverwerfungen erzielen, gerecht zu verteilen.
Was ist ein Residualgewinn?
Die gebräuchlichste Definition lautet: Ein Residualgewinn (auch Übergewinn genannt) ist der Gewinn, der nach Abzug der Kapitalkosten – also der Kosten für Eigen- und Fremdkapital – übrig bleibt. Er zeigt, ob ein Unternehmen einen Mehrwert über die geforderte Mindestverzinsung hinaus schafft. Ein positiver Residualgewinn bedeutet, dass das Unternehmen die Erwartungen der Investoren übertroffen hat und echten Wert geschaffen hat. Ein negativer Wert hingegen weist auf Kapitalverbrauch hin. Die spannende Frage dabei ist, welche Rendite die Eigentümer, also die Aktionäre, als angemessen erachten dürften.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Die Deutsche Telekom AG erzielte im Jahr 2025 einen Nettogewinn (Konzernüberschuss) von 9,7 Milliarden Euro. Die Zinsen, die die Deutsche Telekom an ihre Fremdkapitalgeber (z. B. für Kredite und Anleihen) zahlen musste, sind in diesem Wert bereits abgezogen. Die 9,7 Milliarden Euro stehen somit theoretisch allein den Eigentümern, also den Aktionären, zur Verfügung. Bei einem Eigenkapital von 92,2 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2025) ergibt sich daraus eine Eigenkapitalrendite von 10,5 Prozent für die Aktionäre.
Nun könnte man sich fragen, ob eine so hohe Rendite für die Eigenkapitalgeber, also die Aktionäre, angemessen ist. Genau hier liegt eine Schwachstelle, wenn es um die Übergewinnsteuer geht. Denn wer entscheidet, was angemessen ist und was nicht? Wenn man im Beispiel der Deutschen Telekom zu dem Schluss käme, dass lediglich eine Eigenkapitalrendite von 7,0 Prozent (was einem Nettogewinn von 6,5 Mrd. Euro entspricht) als gerecht erachtet wird, würde das bedeuten, dass die Telekom auf den darüber hinausgehenden Teil eine Übergewinnsteuer zahlen müsste. Doch warum sollte ein Unternehmen bestraft werden, nur weil es gut wirtschaftet, einen Mehrwert erzielt und damit Arbeitsplätze sichert?
Pro-Argumente Übergewinnsteuer
Die Argumente für eine Übergewinnsteuer liegen vor allem auf moralischer Ebene. Befürworter führen an, dass Energiekonzerne aktuell hohe Einnahmen verzeichnen, die auf außergewöhnlichen Umständen beruhen, nämlich dem kriegsbedingten starken Anstieg der Preise für Rohstoffe wie Erdöl und Erdgas. Umgekehrt müssen die Bürger aber die Folgekosten des Krieges tragen.
Contra-Argumente Übergewinnsteuer
Wer Energiekonzerne dafür bezahlen lassen will, dass sie von einer globalen Krisensituation profitieren, müsste ihnen auf der anderen Seite auch helfen, wenn sie unverschuldet in die Krise rutschen – zum Beispiel, wenn die Ölpreise infolge eines Nachfrageschocks sinken. Zudem müsste die Übergewinnsteuer auch auf andere Branchen angewendet werden, da sonst Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Man denke an die Technologiekonzerne, die während der Corona-Pandemie bekanntlich riesige Profite erzielten.
Quelle: Deutsche Telekom AG, Jahresbericht 2025
GENO Broker ist Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, daher benötigen sie lediglich ein Girokonto bei einer genossenschaftlichen Partnerbank.
Ihre Genossenschaftsbank ist der Startpunkt in die digitale Welt des GENO Broker. Die Übersicht zu unseren Partnerbanken finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Die Angaben auf dieser Seite sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt und stellen keine Anlageberatung dar. Die erteilten Informationen haben keinen Bezug zu Ihren spezifischen Anlagezielen, zu Ihrer finanziellen Situation oder zu sonstigen bestimmten Umständen. Sie sind kein Angebot bzw. keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder eines sonstigen Finanzproduktes. Das gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden.
Eine auf Ihre individuellen Verhältnisse abgestellte anleger- und objektorientierte Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Detaillierte Informationen zu den Produkten sind den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z.B. Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätter, Jahres- und Halbjahresberichte) zu entnehmen, die beim Emittenten in deutscher Sprache angefordert werden können.
Risikohinweise:
Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen und damit sind Kursverluste bis zum Totalverlust möglich. Zudem besteht ein Emittentenrisiko. Bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten können Verluste bis zum Totalverlust eintreten. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bei Performanceangaben handelt es sich um Bruttowertangaben, bei denen Provisionen, Gebühren und andere Entgelte nicht berücksichtigt werden. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.