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Frühstart-Rente: So wertvoll können 10 EUR für die Altersvorsorge sein.

Die Regierung plant die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots für Kinder und Jugendliche.
Warum ein früher Einstieg in die Vermögensbildung sinnvoll ist.

Am 1. Januar 2026 könnte in Deutschland ein neues Zeitalter bei der privaten Altersvorsorge beginnen. Denn dann soll nach der Vorstellung der Bundesregierung die Frühstart-Rente eingeführt werden. Das Außergewöhnliche daran: Bei der Frühstart-Rente handelt es sich um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, das sich explizit an Kinder und Jugendliche richtet. Ob die Idee aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich umgesetzt wird, wie sie im Detail ausgestaltet wird und wann sie in Kraft tritt, ist derzeit noch unklar. Ziel ist es, Kinder frühzeitig an den Kapitalmarkt heranzuführen und langfristig etwas für die Altersvorsoge zu tun.

Nachfolgend die bisher bekannten Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag:

  •  Staatliche Zahlung von 10 Euro pro Monat für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des  18. Lebensjahres, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen.
  •  Die Zahlungen erfolgen in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot.
  • Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden.
  • Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.
  • Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt.

Die Idee hat Charme!

Zwar ist die geplante staatliche Förderung nach dem aktuellen Konzept bei einer Monatsrate von 10 Euro und einem längst möglichen Förderzeitraum von 12 Jahren auf eine maximale Summe von 1.440 Euro gedeckelt (10 Euro x 12 Monate x 12 Jahre). Aber die positiven Effekte der Frühstart-Rente gehen weit über die reinen staatlichen Zahlungen hinaus. Zum einen trägt die Frühstart-Rente zur Finanzbildung bei, indem sie Menschen bereits in jungen Jahren an die Kapitalmärkte und entsprechende Anlagen heranführt. Zum anderen ist das Vorhaben ein wichtiger Impulsgeber. Bekanntlich kann mit der privaten Vorsorge gar nicht früh genug begonnen werden. Und mit der Zeit beginnt der Zinseszinseffekt immer stärker zu wirken. Welch mächtige Wirkung der Zinseszinseffekt entfacht, zeigen folgende Beispielrechnungen.

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Frühstart-Rente: Der Zinseszins machts

 

Angenommen, die staatliche Förderung wird über den vollen Förderzeitraum ausgenutzt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ergibt sich dann bei einer Sparrate von 10 Euro monatlich und einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Rendite von 7 Prozent* – das ist in etwa der Wert, den Aktienanlagen historisch durchschnittlich pro Jahr eingebracht haben – ein Depotwert von rund 2.228 Euro.

61.337 Euro – und keinen Cent selbst gezahlt

Selbst ohne weitere eigene Einzahlungen würde der bis zum 18. Lebensjahr angesparte Wert unter der gleichen Renditeannahme* durch den Zinseszinseffekt bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren auf eine Summe rund 61.337 Euro anwachsen.

Einzahlung durch staatliche Förderung

angesammelte Zinsen (mit 67 Jahren)

Depotwert bei Rentenbeginn mit 67 Jahren

1.440 Euro

59.897 Euro

61.337 Euro

108.541 Euro – bei privater Fortführung der Einzahlungen mit 10 Euro pro Monat

Nach dem Förderzeitraum setzt der Sparer die Vorsorge mit eigenen Einzahlungen in Höhe von monatlich 10 Euro fort. Unter den gleichen Renditeprämissen* erhöht sich das angesparte Kapital mit 67 Jahren auf 108.541 Euro.

Einzahlung durch staatliche Förderung und eigenen Beiträgen

angesammelte Zinsen

Depotwert bei Rentenbeginn mit 67 Jahren

7.320 Euro

101.221 Euro

108.541 Euro

297.358 Euro – bei privater Fortführung der Einzahlungen mit 50 Euro pro Monat

Nach dem Förderzeitraum werden Einzahlungen mit monatlich 50 Euro weitergeführt. Unter den gleichen Renditeprämissen erhöht sich das angesparte Kapital mit 67 Jahren auf 297.358 Euro.

Einzahlung durch staatliche Förderung und eigenen Beiträgen

angesammelte Zinsen

Depotwert bei Rentenbeginn mit 67 Jahren

30.840 Euro

266.518 Euro

297.358 Euro

533.380 Euro – bei privater Fortführung der Einzahlungen mit 100 Euro pro Monat

Nach dem Förderzeitraum wird die Vorsorge mit eigenen Einzahlungen in Höhe von monatlich 100 Euro fortgesetzt. Unter den gleichen Renditeprämissen* erhöht sich das angesparte Kapital mit 67 Jahren auf 533.380 Euro.

Einzahlung durch staatliche Förderung und eigenen Beiträgen

angesammelte Zinsen

Depotwert bei Rentenbeginn mit 67 Jahren

60.240 Euro

473.140 Euro

533.380 Euro

*historische Betrachtungen stellen keinen zuverlässigen Indikator für zukünftige Entwicklungen und Renditen dar
Hinweis: Die Zinseszinsberechnung erfolgte unter Annahme einer jährlichen Zinsperiode und monatlichen Einzahlung

Es ist zu hoffen, dass die Frühstart-Rente tatsächlich umgesetzt wird. Noch steht sie unter anderem unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Auch sind viele Fragen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung um Umsetzung noch nicht geklärt, etwa welche Anlagen gefördert werden. Im Herbst soll das detaillierte Konzept dem Kabinett vorgelegt und im Idealfall auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.

GENO Broker: Idealer Partner für die frühzeitige Altersvorsorge mit dem meinDepot für Kids  

Offen ist bei der Frühstart-Rente auch noch, ob zusätzliche private Einzahlung etwa durch Eltern oder Großeltern auch schon während des Förderzeitraums möglich sind. Unabhängig davon können Erziehungsberechtigte schon heute beim GENO Broker ein kostenloses meinDepot für Kids eröffnen und selbst bestimmen, welche Anlagen – zum Beispiel Fonds oder ETFs – bespart werden sollen. Wie gesagt: Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, umso größer ist die Wirkung. Beim GENO Broker gibt es dafür die passenden Sparpläne.

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Die Angaben auf dieser Seite sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt und stellen keine Anlageberatung dar. Die erteilten Informationen haben keinen Bezug zu Ihren spezifischen Anlagezielen, zu Ihrer finanziellen Situation oder zu sonstigen bestimmten Umständen. Sie sind kein Angebot bzw. keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder eines sonstigen Finanzproduktes. Das gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden. 
Eine auf Ihre individuellen Verhältnisse abgestellte anleger- und objektorientierte Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Detaillierte Informationen zu den Produkten sind den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z.B. Verkaufsprospekt, Basisinformationsblätter, Jahres- und Halbjahresberichte) zu entnehmen, die beim Emittenten in deutscher Sprache angefordert werden können.
 
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